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Eigennutzung
Was gilt als Eigennutzung?
Eigennutzung beschreibt die Nutzung einer Immobilie durch den Eigentümer selbst, ohne dass sie an Dritte vermietet wird. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Eigenheim, ein Ferienhaus oder ein Anlageobjekt handeln, das nicht vermietet wird.
Wie erfolgt der Nachweis?
Um die Eigennutzung einer Immobilie nachzuweisen, müssen bestimmte Beweise vorgelegt werden, wie beispielsweise:
- Strom- und Wasserrechnungen
- Einkommens- und Lohnsteuerunterlagen
- Bescheinigungen von Nachbarn und Freunden
- Fotos der Immobilie und der Umgebung
- Nachweise über Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und Renovierungen
Wann gilt eine Immobilie als Selbstgenutzt?
Eine Immobilie gilt als selbstgenutzt, wenn sie als Hauptwohnsitz genutzt wird. Hierbei müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise dass die Immobilie regelmäßig genutzt wird und dass dort ein Lebensmittelpunkt besteht.
Wie lange sollte eine Immobilie vor dem Verkauf in Eigennutzung sein?
Um die Spekulationssteuer zu umgehen, müssen Eigenheimbesitzer die Immobilie mindestens 3 Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt haben. Das Jahr des Verkaufs wird dabei mitgezählt. Sollte die Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft werden, ist eine Spekulationssteuer fällig. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wie beispielsweise bei Tod, Scheidung oder wirtschaftlicher Notlage des Eigentümers.
Wie prüft das Finanzamt die Eigennutzung?
Das Finanzamt prüft die Eigennutzung einer Immobilie mittels verschiedener Kriterien und Beweise. Dazu zählen unter anderem:
- Nutzungsdauer: Die Dauer der Nutzung durch den Eigentümer kann ein Indiz dafür sein, ob die Immobilie tatsächlich eigengenutzt wird.
- Nutzungsart: Die Art der Nutzung, z.B. ob die Immobilie als Hauptwohnsitz oder als Ferienhaus genutzt wird, spielt eine Rolle bei der Prüfung.
- Wohnverhältnisse: Das Finanzamt kann Unterlagen wie Mietverträge oder Strom- und Wasserrechnungen anfordern, um nachzuweisen, dass die Immobilie tatsächlich genutzt wird.
- Dokumente: Eine eidesstattliche Versicherung, dass die Immobilie eigengenutzt wurde, oder andere Unterlagen wie Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge können bei der Prüfung hilfreich sein.
Das Finanzamt kann die Angaben und Beweise aus verschiedenen Quellen überprüfen, um sicherzustellen, dass die Eigennutzung korrekt nachgewiesen wurde.