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Courtage
Was ist die Maklercourtage?
Die Maklercourtage ist eine Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen bei einem Verkauf oder einer Vermietung einer Immobilie erhält. Diese Gebühr ist ein Teil des Kaufpreises oder der Miete und wird für die Vermittlungsarbeiten des Maklers gezahlt. Ein Immobilienmakler kann bei der Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen wertvolle Unterstützung bieten, indem er potentielle Käufer oder Mieter identifiziert, Angebote aushandelt und den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags koordiniert.
Was ist eine übliche Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht festgelegt und kann je nach Region und Dienstleistungen des Maklers variieren. In Deutschland liegt die übliche Maklerprovision bei 3-7% des Kaufpreises oder der Miete. Einige Makler berechnen eine Courtage auf Basis einer festen Gebühr, während andere eine Provision berechnen, die einen Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete ausmacht. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Höhe der Maklerprovision im Vorfeld mit dem Makler vereinbart wird, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Provision und Courtage?
In der Regel werden die Begriffe Provision und Courtage als Synonyme für die Gebühr eines Immobilienmaklers verwendet. Einige Experten argumentieren jedoch, dass es einen Unterschied gibt. Courtage wird oft als die Gebühr bezeichnet, die ein Makler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält, während Provision eher als die Gebühr verstanden wird, die ein Makler für die Verwaltung einer Immobilie erhält. In beiden Fällen handelt es sich jedoch um eine Art von Gebühr, die ein Makler für seine Dienstleistungen erhält.
Wie wird die Maklerprovision berechnet?
Die Maklerprovision wird in der Regel auf Basis eines Prozentsatzes des Kaufpreises oder der Miete berechnet. In einigen Fällen kann die Provision jedoch auf Basis einer festen Gebühr berechnet werden. Die Berechnungsmethode wird im Vorfeld mit dem Makler vereinbart.
Beispiel
- Kaufpreis: 600.000 €
- Maklerprovision 3,2 %
- Berechung: 600.000 € x 3,2 % = 19.200 €
Kann die Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, die Maklerprovision kann in bestimmten Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 EStG (Einkommensteuergesetz) ist die Maklerprovision bei einer gewerblichen Nutzung eines Gebäudes als Werbungskosten absetzbar. Wenn Sie das Gebäude beispielsweise vermieten, können Sie die Kosten für die Maklerprovision als Betriebskosten geltend machen und somit von Ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen.
WICHTIG: die Abzugsfähigkeit der Maklerprovision hängt von den individuellen Umständen ab und muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ein e Beratung eines Steuerberater ist in solchen Fällen empfehlenswert.