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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Bürgschaft

Bürgschaft Definition

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um Verpflichtung eines Bürgen dafür einzustehen, dass ein Schuldner seine Verpflichtungen aus Verbindlichkeiten erfüllt. Im Rahmen eines Kredites für eine Immobilie kann es im Fall von nicht ausreichend Eigenkapital oder eines deutlich über dem Beleihungswert liegenden Kreditvolumen eine Option sein, einen Kredit mit Bürgen in Betracht zu ziehen. Dabei gibt es verschiedene Formen von Bürgschaften, welche genutzt werden können.

Was ist eine Bürgschaft konkret?

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Grundsätzlich besteht eine Bürgschaft aus einem Bürgschaftsvertrag, der Bürgschaftserklärung und der Bürgschaftsurkunde. Im Rahmen dieses rechtlichen Konstrukts verpflichtet sich der Bürge im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zur Übernahme der Schulden. In dieser Konstellation ist keine Unterzeichnung von Seiten des Gläubigers oder des Schuldners erforderlich. Die Bürgschaft unterliegt dem Schriftformerfordernis. Die Bürgschaftsurkunde wird dem Gläubiger übermittelt. Dabei kann auch von einem Schuldschein gesprochen werden, welcher nach der Erfüllung der Schuld dem Bürgen wieder zurückgeschickt wird.

Welche Arten gibt es?

Es wird in unterschiedliche Arten einer Bürgschaft unterschieden.

Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei dieser Form, welche auch als die "gewöhnliche Bürgschaft" bezeichnet wird, hat der Bürge ein Recht zur Einrede der Vorausklage. Somit kann der Bürge im Fall einer Zahlungsunfähigkeit von dem Gläubiger verlangen, dass eine Zwangsvollstreckung vollzogen wird, bevor das Vermögen des Bürgen in Anspruch genommen wird. Somit ist sichergestellt, dass alle finanziellen Mittel vollständig ausgeschöpft werden, bevor der Bürge mit dem eigenen Vermögen haften muss.

Alternativ kann die selbstschuldnerische Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Bei dieser Bürgschaftsvariante ist der Bürge sofort verpflichtet die ausstehenden Forderungen zu begleichen, sobald diese anfallen. Im Gegensatz zu der Ausfallbürgschaft hat der Bürge keine Recht darauf die Zahlungen zu verweigern, bis alle Mittel zur Eintreibung des Geldes ausgeschöpft sind.

Die Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet den Bürgen bereits bei der ersten Anfrage des Gläubigers zu zahlen. Dabei kann es sich potenziell auch um nicht gerechtfertigte Forderungen handeln. In dieser Konstellation ist die sofortige Zahlung notwendig. Erst im Nachgang kann gegen unberechtigte Forderungen im Rahmen eines Rückforderungsprozesses widersprochen werden.

Warum kann sich eine Bürgschaft bei der Kreditaufnahme für eine Immobilie lohnen?

Mit einer Bürgschaft können die Chancen für eine Baufinanzierung deutlich gesteigert werden. Dank dieser Form der Unterstützung gegen einen möglichen Zahlungsausfall können sich die kreditgebenden Banken gegen potenzielle Zahlungsausfälle des Kreditnehmers absichern. Auch bei schlechterer Bonität ist es mit einer Bürgschaft möglich, eine Immobilienfinanzierung zu erhalten.

Welche Anforderungen bestehen an den Bürgen?

Insofern eine Bonität optimiert werden soll, um eine Kreditfinanzierung mit Hilfe einer Bürgschaft zu erhalten, wird der Bürge durch das Kreditinstitut nach den eigenen Vorgaben geprüft. Um die finanziellen Parameter zu prüfen, muss der Bürge einen entsprechenden regelmäßigen Geldeingang nachweisen. Dabei sind unbefristete Arbeitsverträge, hohe und fixierte Einkommen sowie ausreichend Eigenkapital positive Faktoren. Die finale Entscheidung wird von Seiten der Bank jeweils individuell auf Basis der internen Kriterien getroffen. Insofern die Schufa des Kreditnehmers eine schlechte Bonität aufweist, wird der Bürge so geprüft, dass diese die Finanzierung komplett allein tilgen könnte.

Was sind die Rechte und Pflichten eines Bürgen?

Im Rahmen einer Bürgschaft hat der Bürge das Recht, alle relevanten Details in den Bürgschaftsvertrag aufzunehmen. Neben der Höhe der Bürgschaft ist die Laufzeit ein relevanter Bestandteil der gegenseitigen Vereinbarung, sodass die Haftungsfragen klar und schriftlich fixiert sind. Bei einer Ausfallbürgschaft gibt es spezifische Rechte und Pflichten für den Bürgen und den Kreditnehmer. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers darf der Bürge nicht direkt in Anspruch genommen werden. Zunächst sind seitens des Kreditgebers alle rechtlich möglichen Schritte einzuleiten, um die offenen Posten einzutreiben. Insofern der Erlös aus einer Zwangsversteigerung nicht ausreichend für die Tilgung ist und alle weiteren Optionen ausgeschöpft wurden, muss der Bürge mit seinem Vermögen unterstützen.

Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, ist eine einfach Aussage in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ausreichend. Bei einer Ausfallbürgschaft ist die Nachweispflicht für den Kreditnehmer umfangreicher.

Wann erlischt sie?

Eine Bürgschaft ist nicht auf die gesamte Lebensdauer angelegt. Sobald der Kreditgeber einen Verzicht erklärt oder die Hauptforderung vollständig getilgt wurde, erlischt die Bürgschaft automatisch. In einer Bürgschaft kann auch ein vertragliches Kündigungsrecht fixiert werden. Wenn der Bürge dieses Recht hat und davon Gebrauch macht, erlischt die Bürgschaft ebenfalls. Alternativ kann vertraglich eine Frist fixiert werden, bspw. bis zu einem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner einen Großteil der Schuld getilgt hat, sodass ab Erreichen der Frist die Bürgschaft ebenfalls erlischt.

Wann ist sie sittenwidrig?

In vielen Fällen werden Bürgschaften mit Verwandten oder engen Angehörigen abgeschlossen. Grundsätzlich wurden einige Szenarien als sittenwidrig eingestuft, sodass die Bürgschaft gemäß Paragraf 138 Absatz 1 nichtig ist. Diese Konstellation trifft beispielsweise zu, wenn die Übernahme eines Bürgschaftsvertrages durch einen Ehepartner nur aufgrund einer engen emotionalen Verbundenheit erfolgt. Ebenso sittenwidrig ist eine Bürgschaft, wenn eine finanzielle Überforderung vorliegt oder wenn eine emotionale Verbundenheit des Bürgen durch den Kreditnehmer ausgenutzt wird.

Welche weiteren Bürgschaftsformen im Immobiliensektor sind existent?

Neben der Bürgschaft für einen Kredit kann auch im Rahmen der Anmietung einer Wohnung eine Bürgschaft relevant sein. Im Regelfall verlangen die Vermieter vor der Anmietung einer Wohnung oder einer Immobilie einen entsprechenden Nachweis, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die monatliche Miete zahlen zu können. Dabei handelt es sich üblicherweise um Lohnnachweise oder einen Arbeitsvertrag. Insbesondere bei Menschen ohne festes Einkommen, bspw. Studierende oder Auszubildende, können mit Hilfe von Mietbürgschaften Mietverträge abgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Bürgschaft dem Vermieter übermittelt, sodass sichergestellt ist, dass die Zahlungen regelmäßig geleistet werden können. Die Bürgschaft kann zum Beispiel von den Eltern oder anderen Personen abgeschlossen werden.

Um die Zahlung einer Kaution nicht leisten zu müssen, kann je nach mietvertraglicher Gestaltung auch eine Kautionsbürgschaft in Frage kommen. Dabei handelt es sich üblicherweise um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Vermieter kein Geld erhält. Ausschließlich bei Nichteinhaltung der mietvertraglichen Verpflichtungen kann der Vermieter über die Bürgschaft auf die Kaution, welche über die Bürgschaft abgesichert ist, zugreifen. Der Bürge zahlt dafür je nach Anbieter lediglich einen kleinen Anteil monatlich oder jährlich. Im Vergleich zu einer hohen Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses können so finanzielle Mittel gespart werden.

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