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Bereitstellungszinsfreie Zeit
Was ist eine bereitstellungszinsfreie Zeit?
Wenn der Darlehensgeber einen Immobilienkredit bereitstellt und dieser nicht gleich oder nicht direkt vollständig abgerufen wird, entgehen ihm für diese Zeit Zinszahlungen. Als Entschädigung für diesen Ausfall werden Gebühren fällig – die sogenannten Bereitstellungszinsen.
Bei Vereinbarung einer bereitstellungszinsfreien Zeit entfallen diese Extra-Zinsen während des vereinbarten Zeitraums.
Bei Vereinbarung einer bereitstellungszinsfreien Zeit entfallen diese Extra-Zinsen während des vereinbarten Zeitraums.
Wie hoch sind Bereitstellungzinsen?
Die Höhe variiert von Darlehensgeber zu Darlehensgeber. Im Durchschnitt liegen sie bei rund drei Prozent pro Jahr bzw. etwa 0,25 Prozent monatlich.
Wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?
Der Zeitraum hängt von der Vereinbarung mit dem Darlehensgeber ab – üblich sind bereitstellungszinsfreie Zeiten, die zwischen zwei und zwölf, manchmal auch bei bis zu 24 Monaten liegen.
Wichtig ist dabei auch der Stichtag: je nach Anbieter kann dieser bereits der Zeitpunkt der Antragstellung sein, das Datum der Zusage oder auch erst der Tag der Vertragsunterzeichnung.
Wichtig ist dabei auch der Stichtag: je nach Anbieter kann dieser bereits der Zeitpunkt der Antragstellung sein, das Datum der Zusage oder auch erst der Tag der Vertragsunterzeichnung.
Wann brauche ich eine bereitstellungszinsfreie Zeit?
Generell lohnt sich die Vereinbarung einer bereitstellungszinsfreien Zeit bei allen Vorhaben, bei denen es aufgrund von Bautätigkeiten, Sanierungsmaßnahmen, Verspätungen von einzelnen Gewerken oder wegen aufwändiger Umzugsmaßnahmen zu Verzögerungen kommen kann.
Besonders wichtig ist die bereitstellungszinsfreie Zeit bei Neubauprojekten. Hier wird der Immobilienpreis nicht in einem Betrag bezahlt, sondern in Teilzahlungen nach Baufortschritt. Im Rahmen der Finanzierung sichert der Darlehensgeber den Gesamtbetrag zu und zahlt ihn dann Schritt für Schritt aus. Wird in diesem Fall keine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart, fallen während der Bauphase Bereitstellungszinsen an, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist.
Besonders wichtig ist die bereitstellungszinsfreie Zeit bei Neubauprojekten. Hier wird der Immobilienpreis nicht in einem Betrag bezahlt, sondern in Teilzahlungen nach Baufortschritt. Im Rahmen der Finanzierung sichert der Darlehensgeber den Gesamtbetrag zu und zahlt ihn dann Schritt für Schritt aus. Wird in diesem Fall keine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart, fallen während der Bauphase Bereitstellungszinsen an, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist.
Was ist der Vorteil der bereitstellungszinsfreien Zeit?
Zusammengefasst ist der Vorteil der bereitstellungszinsfreien Zeit eine deutliche Kostenersparnis, wenn das Darlehen nicht sofort oder nicht am Stück abgerufen wird. Gerade bei Verzögerungen von mehreren Monaten können Bereitstellungszinsen auf die volle Darlehenssumme erhebliche Mehrkosten von mehreren tausend Euro verursachen.