Es werden drei verschiedene Verfahren genutzt, um den Beleihungswert zu ermitteln. Diese werden je nach Situation und Objekt angewandt.
In der Praxis werden die Verfahren selten in Reinform genutzt. Oftmals kommen zwei Verfahren in Kombination zur Anwendung bzw. werden zwei Methoden zum Vergleich genutzt.
Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens zur Ermittlung des Beleihungswertes müssen durch die Bank getragen werden. Entsprechend eines Urteils des Stuttgarter Landgerichtes ist die Erhebung einer Gebühr im Zusammenhang mit der Wertermittlung nicht möglich. Teilweise werden von den Kreditinstituten im Rahmen der Finanzierung Kostenpositionen wie ‚Kosten für die Objektbesichtigung‘ oder ‚Wertermittlung der Immobilie‘ in den Verträgen integriert. Da es sich bei der Ermittlung des Beleihungswertes bzw. Verkehrswertes um eine Berechnung im Interesse der Bank handelt, ist eine Übertragung auf den Kreditnehmer nicht gestattet. Sollten sich Passagen in den Finanzierungsunterlagen zu diesen Positionen befinden, sind diese Klauseln nicht wirksam. Bei Fragen in diesem Zusammenhang ist eine Beratung durch den Anwalt zielführend.
Von dem Beleihungswert wird durch das Kreditinstitut im Regelfall ein gewisser Abschlag zur Minimierung des Risikos in Abzug gebracht. Mit diesem Abzug sollen potenzielle Risiken wie bspw. eine schlechtere Marktlage in der Zukunft oder andere externe Faktoren minimiert werden. Die Höhe des Risikoabschlags kann durch jede Bank selbst entschieden werden. Je nach Kreditinstitut betragen die prozentualen Grenzen üblicherweise 60 bis 80 % Die Differenz, insofern vorhanden, zwischen dem Beleihungswert und dem Risikoabschlag wird auch als Beleihungsgrenze bezeichnet.
Wenn die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer über ein sehr hohes Einkommen verfügt und weitere Sicherheiten vorweisen kann, werden Kredite auch in voller Höhe des Beleihungswertes gewährt.
Die Ermittlung des Beleihungswertes wird entsprechend der vorhandenen Unterlagen realisiert. Dazu zählen Lagepläne, Baupläne, ein Exposé sowie ein Grundbuchauszug. Neben den immobilienspezifischen Unterlagen werden auch die Einkommensunterlagen sowie Nachweise des Eigenkapitals für die Ermittlung der möglichen Kreditsumme berücksichtigt. Anhand dieser Unterlagen erfolgt die Ermittlung des Beleihungswertes. Vereinzelt werden von den Banken zur Ermittlung der Werte zudem Gutachter eingesetzt. Handelt es sich um einen Neubau, erfolgt eine Betrachtung der Immobilie von außen. Bei älteren Gebäuden ist für die Gutachter in vielen Fällen eine Besichtigung der Innenbereiche erforderlich.
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