Baurecht
Was ist das Baurecht?
Hinzu kommen weitere Rahmenbedingungen wie die Landesbauordnungen LBO der jeweiligen Bundesländer, die Energieeinsparverordnung EnEV, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeEG oder auch Vorschriften wie das Denkmalschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. All diese Gesetze und Verordnungen schützen sowohl öffentliche als auch private Interessen.
Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Baurecht?
Im Baurecht wird zwischen dem öffentlichen und dem privatrechtlichen Baurecht unterschieden:
- Das öffentliche Baurecht regelt gesetzliche Vorgaben, die von staatlichen Behörden erlassen werden. Dazu zählen das Bauplanungsrecht, das die Nutzung und Bebauung von Grundstücken definiert, sowie das Bauordnungsrecht, das bauliche und technische Anforderungen festlegt.
- Das private Baurecht regelt das Verhältnis von Bauherrinnen und -herren, Architektur- und Ingenieurbüros, Handwerksbetrieben und weiteren Baubeteiligten. Zentrale Rechtsbereiche sind dabei das Werkvertragsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Abwicklung von Bauverträgen regelt. Außerdem das Architekten- und Ingenieursrecht mit der Honorarordnung HOAI. Oder auch das Nachbarrecht mit zivilrechtlichen Regelungen zum Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern.
Was bedeutet das Baurecht in der Praxis?
In der Praxis – wenn ein Bauvorhaben geplant oder umgesetzt wird – spielt das Baurecht von Anfang an eine zentrale Rolle. Bei Neu- oder Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen von Gebäuden ist eine Baugenehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass das geplante Projekt den örtlichen Bauvorschriften entspricht. Um diese zu erhalten, muss bei der zuständigen Baubehörde ein Bauantrag gestellt werden. Nach der Genehmigung kommen während der Planungs- und Umsetzungsphase je nach Vorhaben verschiedene geltende gesetzliche Vorgaben zum Tragen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten im Baurecht können diese sowohl vor Verwaltungsgerichten (öffentliches Baurecht) als auch vor Zivilgerichten (privates Baurecht) ausgetragen werden.