Bauplanungsrecht
Was ist das Bauplanungsrecht?
Das Bauplanungsrecht regelt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Damit soll eine zukunftsweisende und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gefördert werden, im Einklang mit den Interessen der Bauenden, der Nachbarn und der Kommunen.
Die rechtlichen Grundlagen des Bauplanungsrechts sind in erster Linie definiert über das Baugesetzbuch BauGB, die Baunutzungsverordnung BauNVO und die Planzeichenverordnung. Die Zuständigkeit für das Bauplanungsrecht liegt in der Regel bei den Kommunen.
Wie sind Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren im Bauplanungsrecht geregelt?
Für den Bauantrag ist festgelegt, dass dieser der jeweiligen Landesbauordnung und den Verwaltungsvorschriften zu entsprechen hat. Zudem muss er üblicherweise enthalten:
- Das Bauantragsformular mit Angaben zu Bauherren, Grundstück und Vorhaben.
- Die Baugenehmigungspläne mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten und Ansichten.
- Eine Baubeschreibung, die das Vorhaben wesentlich beschreibt.
- Technische Nachweise beispielsweise zu Statik, Brandschutz und Schallschutz.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der Antrag nach Eingang bei der zuständigen Behörde zuerst auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine materielle Prüfung, die die Einhaltung aller Voraussetzungen umfasst. Die Bauaufsichtsbehörde trifft dann ihre Entscheidung:
- Baugenehmigung: Das Bauvorhaben wird vollständig genehmigt und darf wie eingereicht realisiert werden.
- Teilbaugenehmigung: Teile des Bauvorhabens werden genehmigt, weitere Bestandteile bedürfen einer weiteren Prüfung oder Änderung.
- Bauvorbescheid: Bei Nicht-Vorliegen eines förmlichen Bauantrags kann die Behörde vorab eine verbindliche Auskunft über die Zulässigkeit des Bauvorhabens geben.
- Bauablehnung: Das Bauvorhaben entspricht den Anforderungen nicht und wird abgelehnt.
Bei einer ablehnenden Entscheidung kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden.
Welche Rolle spielt der Schutz der Umwelt im Bauplanungsrecht?
Ein wesentlicher Bestandteil des Baurechts ist der Bereich „Umweltrecht“. Darin sind Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur im Zusammenhang mit Bauvorhaben definiert sowie weitere Vorgaben aus Rechtsgebieten wie dem Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht und Bodenschutzrecht. Bei bestimmten Bauvorhaben sind deshalb eventuell erforderlich:
- Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Auswirkungen auf die Umwelt bewerten.
- Wasserrechtliche Genehmigungen bei Auflagen der Gewässerordnung oder des Hochwasserschutzes.
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für bestimmte Anlagen und Standorte.
- Naturschutzrechtliche Genehmigungen, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bei Bauvorhaben in geschützten Lebensräumen.
Informieren Sie sich bereits vor dem Grundstückerwerb über planungsrechtliche Voraussetzungen. Um alle richtig zu verstehen und korrekt zu deuten, lohnt es sich, frühzeitig Ansprechpersonen aus Architektur-, Ingenieur- oder Gutachterbüros bzw. aus einer Anwaltskanzlei hinzuzuziehen.