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BauNVO
Was ist die BauNVO?
Die BauNVO – kurz für Baunutzungsverordnung – ist eine vom Bund erlassene Rechtsverordnung zum öffentlichen Baurecht. Sie ergänzt das Baugesetzbuch und definiert, nach welcher Art und Maßgabe Grundstücke baulich genutzt werden können.
Welchen Inhalt hat die BauNVO?
Was ist die Art der baulichen Nutzung?
Bei der Art der baulichen Nutzung differenziert die BauNVO zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan unterscheidet zwischen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen
Die Einteilung im Bebauungsplan umfasst:
- Reine Wohngebiete (WR)
- Allgemeine Wohngebiete (WA)
- Dorfgebiete (MD)
- Mischgebiete (MI)
- Urbane Gebiete (MU)
- Kerngebiete (MK)
- Gewerbegebiete (GE)
- Eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe)
- Industriegebiete (GI)
- Sondergebiete (SO)
- Sondergebiet Einzelhandel (SO EH)
- Sondergebiet Energie (SO E)
- Flächen für Gemeinbedarf
Je nach Zuordnung ergeben sich aus den einzelnen Baugebieten verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.
Was ist das Maß der baulichen Nutzung?
In der BauNVO sind Richt- und Höchstwerte für die Bebauung der Gebiete definiert. Dazu zählen die zulässige Höhe, der Anteil der bebaubaren Fläche des Grundstücks und die Geschossflächenanzahl. In einem eigenen Paragrafen wird zudem für Industrie- und Sondergebiete definiert, welche Baumasse die Gebäude in Relation zur Grundstücksfläche haben dürfen.
Wie wird die Bauweise in der BauNVO definiert?
In ihrem dritten Abschnitt regelt die Baunutzungsverordnung die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen. Die Bauweise kann im Bebauungsplan festgelegt werden, mit der Unterscheidung zwischen offener und geschlossener Bauweise:
- Offene Bauweise: Bauwerke mit einem Grenzabstand zu beiden Seiten und einer Maximallänge von 50 Metern. Zur offenen Bauweise zählen freistehende Einfamilienhäuser sowie Reihen- und Doppelhäuser, wenn diese als Einzelprojekte erkennbar sind.
- Geschlossene Bauweise: Bauwerke ohne zwischenliegendem, seitlichem Grenzabstand. Dazu zählen alle Gebäude, die so miteinander verbunden sind, dass sie eine geschlossene Wand zur Straße hin bilden.
- Abweichende Bauweisen: Weitere Regelungen erlauben innovative Konzepte, die sich weder der geschlossenen noch der offenen Bauweise zuordnen lassen – beispielsweise die halboffene Bauweise.
Unter dem Begriff „Baufenster“ definiert die BauNVO außerdem Baulinien, Baugrenzen und Bebauungsfenster. Diese Vorgaben dienen dazu, ein einheitliches Straßenbild zu schaffen und Bauflächen optimal auszunutzen. Für Nebengebäude und Garagen bestehen häufig Ausnahmen.