Baumängel
Was zählt unter Baumängel?
Baumängel beziehen sich auf Mängel, die beim Bau eines Gebäudes oder einer Immobilie entstehen. Dazu gehören sowohl sichtbare Mängel, wie Risse in der Fassade oder undichte Fenster, als auch zunächst nicht sichtbare Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel. Ein Baumangel kann auch dann vorliegen, wenn die Bauarbeiten nicht den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen.
Was sind die häufigsten Baumängel?
Die häufigsten Baumängel sind Risse in der Fassade, undichte Fenster und Türen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung, sowie Mängel im Dachbereich. Auch Mängel an der Elektrik oder der Heizungsanlage zählen zu den häufigen Baumängeln.
Risse in der Fassade
Dieser Baumangel kann sowohl an Innen- als auch an Außenwänden auftreten und können auf mangelhafte Bauausführung oder ungünstige Bodenverhältnisse zurückzuführen sein. Risse in der Fassade können dazu führen, dass Feuchtigkeit eindringt und Schäden an der Bausubstanz verursacht.
Feuchtigkeit und Schimmelbildung
Feuchtigkeit und Schimmel können auf undichte Fenster und Türen, mangelhafte Dämmung oder eine ungünstige Belüftung zurückzuführen sein. Nicht nur die Bausubstanz wird durch derartige Schäden beeinträchtigen, sondern auch gesundheitliche Probleme können Folge von Schimmelbildung sein.
Mängel im Dachbereich
Undichte Dächer oder defekte Dachrinnen können dazu führen, dass Feuchtigkeit eindringt, was wiederum Schäden an der Bausubstanz und Schimmelbildung verursachen kann. Ein undichtes Dach kann auch dazu führen, dass die Heizkosten steigen.
Mängel an der Elektrik oder Heizungsanlage
Funktioniert die Elektrik oder Heizungsanlagen nicht adäquat, kann das die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen. Auch hier kann es zu ineffizientem Heizen kommen, was wiederum unnötige Kosten verursacht.
Was tun bei Baumängel?
Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten Bauherren bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.
So werden Baumängel reklamiert
1. Baumangel feststellen
Bevor man einen Baumangel reklamiert, muss man diesen zunächst feststellen und dokumentieren. Hierbei ist es wichtig, den Mangel genau zu beschreiben und auch Fotos oder Videos davon zu machen.
2. Bauunternehmer oder Verkäufer informieren
Als nächstes sollte man den Bauunternehmer oder Verkäufer der Immobilie informieren und ihnen den festgestellten Mangel mitteilen. Es ist wichtig, hierbei ruhig und sachlich zu bleiben und eine Lösung zu suchen.
3. Sachverständigen hinzuziehen
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann man sich an einen Sachverständigen wenden. Dieser wird den Mangel genau untersuchen und bewerten und kann auch eine Empfehlung für eine Lösung geben.
4. Klage vor Gericht einreichen
Zu guter Letzt besteht die Option, sich an ein Gericht zu wenden. Hierbei sollte man jedoch beachten, dass dies oft mit hohen Kosten und einem langwierigen Prozess verbunden ist und es sich daher lohnen kann, vorher eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Wann verjähren Baumängel?
Baumängel unterliegen der Verjährung. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden kann. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Mangels. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist in manchen Fällen auch kürzer oder länger sein kann.
Wer bezahlt den Gutachter bei Baumängel?
In der Regel trägt der Verkäufer oder Bauunternehmer die Kosten für einen Gutachter, wenn ein Baumangel festgestellt wurde. Wenn jedoch der Käufer den Mangel zu spät bemerkt hat oder ihm bekannt war, kann er für die Kosten des Gutachtens aufkommen müssen.