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Baugesetzbuch
Was ist das Baugesetzbuch?
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste Grundlage des deutschen Städtebaurechts. Es definiert in vier Kapiteln die wesentlichen stadtplanerischen Instrumente:
- Kapitel 1: Allgemeines Städtebaurecht
Darunter fallen Vorgaben zur Bauleitplanung, Regelungen zur baulichen Nutzung, die Bodenordnung, Regelungen zu Enteignung und Erschließung sowie Maßnahmen für den Naturschutz. - Kapitel 2: Besonderes Städtebaurecht
Dieses umfasst Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Regelungen zum Stadtumbau, für die Soziale Stadt, für private Initiativen, die Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote, Vorgaben zu Sozialplan und Härteausgleich, Miet- und Pachtverhältnissen, sowie zu Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. - Kapitel 3: Sonstige Vorschriften
Das dritte Kapitel behandelt die Bereiche Wertermittlung, allgemeine Vorschriften, Zuständigkeiten, Verwaltungsverfahren, Planerhaltung sowie Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen. - Kapitel 4: Überleitungs- und Schlussvorschriften
Die Überleitungs- und Schlussvorschriften beinhalten unter anderem Sonderregelungen beispielsweise für einzelne Bundesländer.
Die Vorgaben des BauGB beeinflussen Struktur, Gestalt und Entwicklung von besiedelten Flächen sowie die Bewohnbarkeit von Dörfern und Städten erheblich. Das Baugesetzbuch wird deshalb immer wieder überarbeitet und neu aufgelegt, um aktuellen Entwicklungen Folge zu leisten.
Erstmalig in Kraft getreten ist das Baugesetzbuch bereits am 1. Juli 1987. Es fasste damals das Städtebaurecht, das bis zu diesem Zeitpunkt sowohl im Bundesbaugesetz von 1960 als auch im Städtebauförderungsgesetz von 1971 geregelt war, in einem Gesetz zusammen.