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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Baubeschreibung

Was ist eine Baubeschreibung - Definition?

Eine Baubeschreibung ist ein Dokument, das bestimmte Informationen über ein geplantes oder im Bau befindliches Gebäude enthält. Es beschreibt insbesondere die geplanten Leistungen des Bauunternehmens und kann sowohl als Teil eines Bauvertrags als auch als Teil eines Kaufvertrags verwendet werden.

Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Des Weiteren ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.

Was muss in einer Baubeschreibung stehen?

Die Baubeschreibung muss festhalten, welche Leistungen der Bauträger an den Käufer übergeben werden sollen, sowie die Eigenschaften und Ausstattung des Gebäudes. Sie beinhaltet auch die Angaben zu den Bau- und Werkmaterialien und die Ausführung der Baumaßnahmen. Eine Baubeschreibung ist ein fester Vertragsbestandteil von Verbraucherbauverträgen und Bauträgerverträgen, wie es sowohl im BGB als auch im EGBGB festgeschrieben ist.

Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc.

Wie schreiben Sie eine gute Baubeschreibung?

Folgende Angaben müssen Sie in Ihrer Baubeschreibung mit aufnehmen:

  • Beschreibung der geplanten Leistungen des Bauunternehmens
  • Angaben zur geplanten Eigenschaften und Ausstattung des Gebäudes
  • Angaben zu den Bau- und Werkmaterialien
  • Angaben zur Ausführung der Baumaßnahmen
  • Angaben zur geplanten Nutzfläche und Raumaufteilung
  • Angaben zur geplanten technischen Ausstattung und Einrichtung
  • Angaben zur geplanten Energieeffizienz
  • Angaben zu den eventuellen Mängelansprüchen und Gewährleistungsbedingungen
  • Angaben zur geplanten Lage des Gebäudes.

Es kann auch weitere spezifische Angaben je nach Bundesland und Situation geben.

Wo kann eine Baubeschreibung beantragt werden?

Die Baubeschreibung wird oft von den Bauherren selbst oder von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt. In einigen Fällen wird die Baubeschreibung als Teil der Dokumentation für einen Grundstückskauf oder den Kauf von einem Bauträger benötigt, dann muss diese als Teil des Kaufvertrags unbedingt notariell beglaubigt werden. Wenn die Baubeschreibung als Teil einer privaten Immobilienfinanzierung benötigt wird, wird sie der kreditgebenden Bank vorgelegt.

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