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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Bauantrag

Was ist ein Bauantrag - Definition?

Der Bauantrag ist der Antrag, den ein Bauherr an die zuständige Bauaufsichtsbehörde stellt, um eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Dieser Antrag muss den Anforderungen der Bauordnung und der Baulagenvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. In Deutschland ist es normalerweise erforderlich, dass ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser den Bauantrag erstellt und die Verantwortung dafür übernimmt.

Was genau muss in einem Bauantrag enthalten sein?

Ein Bauantrag muss in der Regel Angaben zum geplanten Bauprojekt enthalten, wie z.B. Zeichnungen, Pläne und Berechnungen, Angaben zu den beteiligten Fachleuten und Unternehmen, Angaben zur Nutzung des Gebäudes und zur Zufahrt sowie Angaben zur Baustelleneinrichtung.

Wie lange dauert es, bis ein Bauantrag genehmigt wird?

Die Dauer bis zur Genehmigung eines Bauantrags kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Projekts, der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und dem Bearbeitungsstand des zuständigen Bauamts. Im Durchschnitt dauert es 3-6 Wochen, bis ein Bauantrag genehmigt wird.

Welche Unterlagen müssen bei einem Bauantrag eingereicht werden?

Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100
  • Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
  • Entwässerungspläne
  • Statische Berechnungen
  • Baubeschreibungen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
  • Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.

Wer darf einen Bauantrag stellen?

Wer einen Bauantrag stellen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel darf jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks ist, einen Bauantrag stellen. Dazu können zum Beispiel Eigentümer von Wohngebäuden, Gewerbegebäuden oder landwirtschaftlichen Gebäuden gehören.

In manchen Fällen kann auch ein Architekt oder Bauingenieur im Auftrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten einen Bauantrag stellen, sofern er eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers vorlegen kann.

Es gibt auch einige Einschränkungen für wer einen Bauantrag stellen darf. Zum Beispiel:

  • wenn das Gebäude in einem besonders geschützten Gebiet liegt (z.B. in einem Naturschutzgebiet)
  • wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht

Auch bei einer gemeinschaftlichen Nutzung von Gebäuden, wie z.B. bei Mehrfamilienhäusern, kann es spezielle Regelungen geben, wer den Bauantrag stellen darf. Es ist daher wichtig, die lokalen Vorschriften und Anforderungen zu kennen und sicherzustellen, dass man die erforderlichen Rechte und Genehmigungen hat, bevor man einen Bauantrag stellt.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Wenn ein Bauantrag abgelehnt wird, erhalten Sie in der Regel eine Begründung dafür, warum er abgelehnt wurde. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Antrag entsprechend zu ändern und erneut einzureichen oder ggf. Widerspruch einzulegen.

Was muss ich tun, wenn ich während des Bauprojekts Änderungen vornehmen möchte?

Wenn Sie während des Bauprojekts Änderungen vornehmen möchten, müssen Sie diese in der Regel vorher beim zuständigen Bauamt beantragen und genehmigen lassen. Ohne Genehmigung dürfen Sie die Änderungen nicht durchführen.

Wie beantrage ich eine Baugenehmigung für ein bestehendes Gebäude?

Um eine Baugenehmigung für ein bestehendes Gebäude zu beantragen, müssen Sie in der Regel die gleichen Unterlagen einreichen wie für einen Neubau. In manchen Fällen kann es vorkommen, da zusätzlich Fotos oder Gutachten des bestehenden Gebäudes vorgelegt werden müssen.

Was sind die Kosten für einen Bauantrag?

Die Kosten für einen Bauantrag können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein und hängen von Faktoren wie der Größe des Projekts und den erforderlichen Unterlagen ab. Die Kosten können aus Gebühren für die Bearbeitung des Antrags und eventuell aus Kosten für erforderliche Gutachten oder Planungen bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einem Bauvorbescheid?

Eine Baugenehmigung ist die offizielle Zustimmung der zuständigen Behörde, das geplante Bauprojekt durchzuführen. Ein Bauvorbescheid ist eine Art vorläufige Zustimmung, die bestimmte Aspekte des geplanten Bauvorhabens bestätigt, bevor der endgültige Bauantrag gestellt wird.

Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung bauen?

Das Bauen ohne Baugenehmigung ist illegal und kann zu empfindlichen Strafen führen, wie z.B. hohen Bußgeldern oder dem Abriss des Gebäudes. Es kann auch dazu führen, dass das Gebäude nicht versichert oder genutzt werden kann. Daher ist es wichtig, immer eine gültige Baugenehmigung zu haben, bevor mit dem Bau begonnen wird. Es ist auch wichtig zu beachten, dass ein Gebäude ohne Baugenehmigung auch in Zukunft Probleme verursachen kann, z.B. bei Verkaufs- oder Finanzierungsverhandlungen. Ein Gebäude ohne Baugenehmigung wird als Illegaler Bau bezeichnet und wird von Finanzierer und Versicherungen oft nicht als Sicherheit akzeptiert. Auch wenn es in der Zukunft zu Schäden kommt, kann es sein das diese nicht von der Versicherung übernommen werden. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie immer sicherstellen, dass Sie eine gültige Baugenehmigung haben, bevor Sie mit dem Bau beginnen.

Wie lange ist ein Bauantrag gültig?

Eine gängige Praxis ist, dass eine Baugenehmigung nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat. Diese Dauer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein, aber in der Regel beträgt sie zwischen 3 bis 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Genehmigung. Nach Ablauf dieser Frist muss der Antragsteller eine Verlängerung beantragen, um weiterhin mit dem Bauprojekt fortfahren zu können.

Es gibt jedoch auch eine Frist für wie lange man mit dem Bau beginnen muss, nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde. Meistens ist es 3 Jahre, wenn man innerhalb dieser Frist nicht mit dem Bau begonnen hat, verfällt die Genehmigung. Ein Bauantrag kann unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt gültig ist, z.B. bei bestimmten Genehmigungen für die Erhaltung von bestehenden Gebäuden.

Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrer Region zu informieren und sicherzustellen, dass man innerhalb der geltenden Fristen mit dem Bau beginnt und die Genehmigung gegebenenfalls verlängert wird.

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