Architekten-/Ingenieursrecht
Was ist das Architekten- und Ingenieursrecht?
Architektur- und Ingenieurbüros tragen im Rahmen eines Bauvorhabens ein hohes Haftungsrisiko. Planungsfehler, eine mangelhafte Bauüberwachung oder auch die Überschreitung der geplanten Bausumme haben in der Regel deutliche Schadensersatzansprüche von Seiten des Bauherrn oder der Bauherrin zur Folge.
Das Architekten- und Ingenieursrecht definiert auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB alle Rechte und Pflichten des Architektur- oder Ingenieurbüros im Bezug zu allen anderen Projektbeteiligten. Es beinhaltet eine Vielzahl verschiedener Rechtsvorschriften. Im Wesentlichen gliedert es sich in die Bereiche:
- Vertrags- und Honorarrecht: Enthält Regelungen des BGB sowie die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
- Haftpflichtrecht: Regelt die Haftung bei der Verletzung von Verpflichtungen, die sich aus dem zugrunde liegenden Architekten-/Ingenieurvertrag in Verbindung mit den im Einzelfall anwendbaren Rechtsvorschriften ergeben.
- Urheberrecht: Definiert, ob und in welchem Umfang geschützte Rechte an den erbrachten Leistungen vorliegen sowie die Folgen von Urheberrechtsverletzungen.
- Berufsrecht: Das Berufsrecht als „Standesrecht“ wird geregelt durch die Architekten-/Ingenieurgesetze der Länder. Die nähere Ausgestaltung durch Satzungen und Richtlinien liegt beim jeweiligen Bundesland.