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Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen?
Grundsätzlich liegt die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages (z.B. für ein Immobilienkredit oder eine Baufinanzierung) im Ermessen der Bank. Die Möglichkeit, ein bestehendes Darlehen vorzeitig zu kündigen, sind von Gesetzes Seite her relativ begrenzt:
Nach zehn Jahren Sollzinsbindung
(sprich, festem Prozentsatz der Zinsen): Im BGB ist geregelt, dass Sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ab dem zehnten Jahr jederzeit ein Darlehen mit einer Sollzinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren ablösen können. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Verkauf der Immobilie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie den Vertrag für das Darlehen kündigen können. Die Gründe für den Verkauf können privater (Scheidung), beruflicher (Versetzung) oder finanzieller Natur (attraktive Veräußerungsmöglichkeit) sein. Die Bank ist in diesem Fall jedoch berechtigt, eine zu Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Beleihung der Immobilie
Ein weiteres BGH-Urteil besagt, dass eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags möglich ist, wenn Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für einen weiteren Kredit verwenden möchten, der Ihnen jedoch von Ihrem bisherigen Institut nicht gewährt wird. Allerdings hat die Bank auch hier das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung für den Kredit zu verlangen.
Anschlussfinanzierung
Laut Rechtsprechung des BGH können Banken eine Kündigung verweigern, wenn der Kunde die Umschuldung nur zur Zinsersparnis nutzen möchte. Kündigen, um sich dadurch Zinsen für die noch anstehenden Jahre zu sparen, ist Kreditnehmer nicht gestattet. Stimmt das Kreditinstitut einer vorzeitigen Rückzahlung dennoch zu, muss es sich nicht auf die übliche Vorfälligkeitsentschädigung beschränken. Die Bank kann vom Kreditnehmer einen frei ausgehandelten Preis verlangen, der lediglich die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht überschreiten darf (also maximal die doppelte Höhe des Zinsschadens, der der Bank entsteht).
Neue Darlehensverträge mit Option für vorzeitigen Vertragsausstieg
Bei neuen Darlehensverträgen können Sie sich hingegen mittlerweile die Option für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag offen halten: Einige unserer Finanzierungspartner bieten unseren Kunden einen Zinsaufschlag vorzeitig kündbare Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz an. Bei weiteren Fragen dazu nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.