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Notar-/Grundbuchkostenrechner

Zu den sogenannten Kaufnebenkosten zählen die Notarkosten beim Immobilienkauf. Die Notarkosten können sich schnell auf über tausend Euro belaufen – wenn Sie sich anschauen, um welche Summen es beim Hauskauf geht. Ähnliches gilt für die Notarkosten beim Wohnungskauf. Jedoch sind die Gebühren in vielen Fällen nicht ganz so hoch, da die Kaufpreise oft niedriger sind. Mit dem Notarkosten-Rechner von Interhyp behalten Sie die Kosten für den Notar / die Notarin im Blick. Ermitteln Sie die Kosten der Sicherheitenbestellung. Ob für eine Umschuldung oder den Hauskauf: Was kostet die Grundschuldeintragung für die Finanzierung?

Hinweis: Durch spezielle Vertragsparameter wie eine Bauverpflichtung können zusätzliche Gebühren entstehen. Für die Richtigkeit der Ergebnisse des Rechners übernehmen wir daher keine Gewähr. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab in jedem Fall mit Ihrem Notar / Ihrer Notarin in Verbindung zu setzen. Zusätzliche Informationen finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

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Über den Notar- und Grundbuchkostenrechner

Dieser Onlinerechner hilft Immobilienkäufern und Bauherren, die Nebenkosten des Erwerbs möglichst zuverlässig zu ermitteln. So können Sie einfach berechnen, in welcher Höhe Kosten beim Grundbuchamt und Notar anfallen, wenn es um eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung beziehungsweise Löschung eines Grundbucheintrags geht.

Wenn Sie die Nebenkosten für den Kauf ermitteln, sollten Sie dabei allerdings beachten, dass die Notarkosten beim Immobilienkauf nicht die einzigen Nebenkosten sind – es genügt hier also nicht, lediglich die Notarkosten zu berechnen. Zusätzlich fällt Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist, außerdem wird häufig eine Maklercourtage fällig. Da diese Kosten aber prozentual vom Kaufpreis festgelegt werden, lassen sie sich leicht selbst berechnen.

Gebühren für den Notar fallen übrigens nicht nur beim Kauf an, sondern auch bei Schenkungen oder einer anderweitigen Übertragung von Eigentumsrechten. Die Notarkosten bei einer Schenkung richten sich dabei nach dem Geschäftswert der Immobilie. Dieser Rechner bietet die Möglichkeit der Berechnung für Kauf, Grundschuldbestellung, Grundschuldabtretung und Löschung der Grundschuld.

Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Die Grundschuld ist die häufigste Form der Sicherheit, die eine Bank für ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung fordert. Sie ersetzt mittlerweile fast vollständig die Hypothek als Sicherheit für einen Kredit. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Damit kann der Käufer nach dem Abbezahlen des Darlehens diese Sicherheit ohne hohen bürokratischen Aufwand oder Kosten für einen neuen Kredit nutzen. Zudem ist die Frage der Haftung für den Eigentümer genau zu betrachten. Die Banken lassen sich in der Grundschuldbestellungsurkunde zusätzlich zur Sicherung des Geldbetrags durch das Grundstück oft noch weitere Sicherheiten einräumen, etwa die Übernahme der persönlichen Haftung mit dem gesamten Vermögen. Was die im Einzelfall getroffenen Regelungen für die Haftung bedeuten, kann zum Beispiel mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.

Wenn das Darlehen abbezahlt ist, fragen sich viele, ob sie die Grundschuld dann löschen sollen.

Grundschuld löschen oder nicht?

Nachdem das Darlehen für den Kredit komplett getilgt worden ist, können Sie als Eigentümer entscheiden, ob Sie die Grundschuld löschen oder weiter im Grundbuch eingetragen lassen möchten. Der Vorteil einer Löschung der Grundschuld besteht darin, dass Haus und Grund danach auch auf dem Papier unbelastet sind. Wenn Sie die Immobilie veräußern möchten, bevorzugen die meisten Interessenten einen Grundbucheintrag ohne Grundschuld. Lassen Sie dagegen die Grundschuld im Grundbuch stehen, können Sie sie jederzeit wieder für einen weiteren Kredit als Sicherheit nutzen. Außerdem sparen Sie die Kosten für die Löschung der Grundschuld. Es bietet sich also durchaus an, auf die Löschung der Grundschuld zu verzichten, auch wenn Sie vorerst kein neues Darlehen benötigen.

So funktioniert die Löschung der Grundschuld

Um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen, nachdem der Kredit vollständig getilgt worden ist, muss der Eigentümer selbst aktiv werden. Er beantragt bei der kreditgebenden Bank oder Bausparkasse die sogenannte Löschungsbewilligung. In der Bewilligung gibt die Bank als Kreditgeber ihr eingetragenes Recht auf die Grundschuld als Sicherheit auf. Eine tatsächliche Löschung im Grundbuch kann nur über einen Notar erfolgen. Der Notar fasst die
  • Löschungsbewilligung
  • den Antrag auf Grundbuchlöschung sowie gegebenenfalls
  • die Einwilligung des Grundstückseigentümers

zu einer Urkunde zusammen. Diese Urkunde leitet der Notar an das Grundbuchamt weiter. Dort prüfen die Mitarbeiter, ob alle Voraussetzungen für eine Löschung der Grundschuld erfüllt sind. In der Regel ist das der Fall. Im Grundbuch wird ein negativer Vermerk angelegt, die bisherige Grundschuld ist nun gelöscht. Ab diesem Moment können Sie als Eigentümer die Schuld nicht mehr für ein weiteres Darlehen nutzen, denn dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Möchten Sie einen weiteren Kredit über eine Grundschuld sichern, müssen Sie eine neue Grundschuld eintragen lassen.

Löschung der Grundschuld – die Kosten

Die Bank oder Bausparkasse darf für Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühren in Rechnung stellen. Allerdings sind Sie als Eigentümer verpflichtet, die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. Das bedeutet, dass die Bank diese Kosten an Sie weitergeben darf.
  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.
  • Es fallen circa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als Gebühr an.
  • Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro jeweils etwa die Hälfte.

Rechenbeispiel: Sie haben das Darlehen für Haus komplett getilgt und möchten von Ihrem Recht auf Löschung der Grundschuld Gebrauch machen. Im Grundbuch ist eine Summe von 200.000 Euro vermerkt. Für das Löschen müssen Sie also mit Kosten von rund 400 bis 500 Euro rechnen. Die genaue Summe lässt sich aber mit unserem Rechner oben kalkulieren.

Tipp: Lassen Sie sich von der Bank immer eine Löschungsbewilligung ausstellen, wenn das Darlehen komplett getilgt worden ist. Das gilt auch, wenn Sie die Eintragung nicht löschen lassen möchten. Bewahren Sie die Löschungsbewilligung gut auf. Verlieren Sie diese wichtige Unterlage, gehen die Kosten für die Wiederbeschaffung komplett zu Ihren Lasten.

Grundschuld löschen oder übertragen?

Viele Käufer wünschen sich ein auch auf dem Papier unbelastetes Haus, wenn Sie das Darlehen getilgt haben. Sie vermuten, dass die Eintragung einen eventuellen Käufer abschrecken könnte. Dabei kann es durchaus geschickt sein, einem Käufer das Haus zusammen mit der Eintragung im Grundbuch anzubieten. In der Regel benötigt der Käufer ebenfalls eine Grundschuld als Sicherheit für die Bank. Veranlassen Sie die Löschung der Grundschuld, muss der Käufer eine komplett neue Eintragung vornehmen lassen. Damit werden Gebühren für die Löschung und für die Eintragung fällig.
  • Sie können die bestehende Grundschuld auf den Käufer übertragen. Die Kosten dafür bewegen sich im Bereich der Aufwendungen für eine Löschung. Eine neue Eintragung dagegen ist deutlich teurer. Bei einer Hypothek ist eine Übertragung nicht möglich.

Grundschuld löschen oder abtreten?

Auch bei einer Anschlussfinanzierung für das Haus können Sie sparen, wenn Sie die Grundschuld nicht löschen lassen. Wenn die alte und die neue Bank zustimmen, können Sie auf das Löschen verzichten. Die Löschungsbewilligung wird durch die Abtretungserklärung der alten Bank ersetzt. Sie als Eigentümer müssen den Änderungen im Grundbuch nicht zustimmen. Deshalb entfällt für Sie der Notartermin. Das Verfahren ist einfach und kostengünstig, da die Änderung einfach eingetragen wird. Sie können die Abtretung auch dazu nutzen, die Grundschuld für das Haus teilweise löschen zu lassen. Das Darlehen für die Anschlussfinanzierung ist niedriger als der erste Kredit, da Sie bereits einen Teil der Schuld getilgt haben. Die bisher finanzierende Bank stellt Ihnen dazu eine Löschungsbewilligung über den bereits getilgten Anteil aus. Für die restliche Finanzierung von Haus und Grund erklärt die Bank die Abtretung.

Bitte beachten Sie: Wir haben für Sie Informationen zu Notar- und Grundbuchkosten zusammengetragen. Diese Informationen können aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Um eine abgesicherte rechtliche Einschätzung zu erhalten, können Sie sich zum Beispiel an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

Tipp: Die Baufinanzierungsexperten vergleichen die Angebote von über 400 Kreditinstituten und suchen für Sie eine maßgeschneiderte Finanzierung. Lassen Sie sich gerne von einem Fachmann von Interhyp beraten, wenn Sie Ihre Erst- oder Anschlussfinanzierung planen.

Worum handelt es sich bei den Notarkosten?

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie gibt es einige Kosten, die auch unter dem Begriff Nebenkosten zusammengefasst werden. Dazu zählt beispielsweise in Deutschland die Grunderwerbsteuer, es können bei einer Vermittlung durch einen Makler zusätzliche Maklergebühren entstehen und darüber hinaus zählen auch die Notar- und Grundbuchkosten zu den Nebenkosten. Die Notargebühren fallen bei jedem Eigentumswechsel einer Immobilie an, denn der rechtmäßige Eigentumsübertrag ist ausschließlich auf Basis einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages möglich.

Wofür werden Notargebühren berechnet?

In erster Linie beinhalten die Notarkosten eine Vergütung für die Beurkundung des Kaufvertrages, die durch den Notar vorgenommen wird. Allerdings ist diese Leistung nicht die einzige, sondern darüber hinaus können zusätzliche Notargebühren auch noch für die folgenden Vorgänge berechnet werden:

  • Einholen einer Verkaufsverzichtserklärung
  • Löschung der Grundschulden (des Verkäufers)
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen

All diese Dienstleistungen, die durch den Notar erbracht werden, können zu Notargebühren führen. Daher sind die Notarkosten für den Käufer einer Immobilie natürlich umso höher, desto mehr der zuvor genannten Vorgänge in Anspruch genommen werden.

Wie hoch sind die Notarkosten im Detail?

Wie zuvor angeführt, richtet sich die Höhe der gesamten Notarkosten insbesondere danach, welche Maßnahmen der Notar durchführt. Die Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 1,5 Prozent, wobei der jeweilige Kaufpreis der Immobilie die Berechnungsgrundlage darstellt. Von diesen 1,5 Prozent Notar- und Grundbuchkosten fallen rund ein Prozent Notarkosten an, während die Grundbuchkosten mit 0,5 Prozent im Durchschnitt etwas geringer ausfallen. Wer also beispielsweise eine Immobilie zum Preis von 250.000 Euro erwirbt, der muss mit Notarkosten in Höhe von durchschnittlich 2.500 Euro kalkulieren.

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