Eckdaten des Darlehens
 
 
 
 
Geben Sie hier bitte die Restschuld Ihres Darlehens ein, die nach Zahlung der noch fälligen Rate besteht. Die Höhe dieser Restschuld können Sie dem Tilgungsplan Ihres laufenden Darlehensvertrages entnehmen.
Geben Sie hier das Datum an, zu welchem das Darlehen vollständig an Sie ausgezahlt worden ist (entweder in einer Summe oder der letzte Teilbetrag). Sofern die Finanzierung bereits verlängert und eine neue Sollzinsbindung vereinbart wurde, geben Sie einfach das Datum des Vertragsbeginns der verlängerten Finanzierung an. Diese Angabe dient zur Berechnung, ob bereits 10 Jahre seit diesem Datum vergangen sind und Ihnen das gesetzliche Sonderkündigungsrecht zusteht, bei dem Sie mit einer Frist von 6 Monaten auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Ihr Darlehen kündigen können.
Die Sollzinsbindung ist die Zeit, für die ein fester Zinssatz für Ihr Darlehen vereinbart wird.
pro Jahr
Bitte geben Sie hier den Sollzins für Ihr Darlehen ein - dies ist der Zinssatz, mit dem Ihr Darlehen tatsächlich verzinst wird.
 
Geben Sie hier den maximalen Betrag an, den Sie laut Darlehensvertrag pro Jahr an Sondertilgung leisten dürfen. Durch eine Sondertilgung reduziert sich die Restschuld des Darlehens und damit auch die kalkulierte Vorfälligkeitsentschädigung.
Geben Sie hier den Betrag an, den Sie in diesem Jahr als Sondertilgung für das Darlehen bereits eingebracht haben.
 
Mit der vorzeitigen Ablösung Ihres Darlehens erlischt auch das für den Kreditgeber damit verbundene Kredit(ausfall)risiko. An den sich ergebenden Kostenvorteilen - der so genannten Risikoersparnis - sollte Sie Ihre Bank beteiligen. Falls Ihre Bank Ihnen diesen Wert genannt hat, geben Sie diesen hier in % p.a. ein. Wenn Sie die Risikoersparnis für Ihren Fall nicht kennen, lassen Sie das Feld bitte einfach leer. Interhyp rechnet dann mit einem Standardwert von 0,1% p.a.
Der Zinssatz Ihres bestehenden Darlehens beinhaltet eine jährliche Gewinnmarge für den Kreditgeber. Im Falle einer frühzeitigen Darlehensablösung sollte Ihnen diese zumindest teilweise zurückerstattet werden. Über die Höhe der Erstattung gibt es jedoch keine verbindlichen Vorschriften. Allerdings haben Sie einen gewissen Verhandlungsspielraum, wobei die Bandbreite je nach Fall und Finanzierer teils erheblich schwankt. Sollte Ihnen Ihre Bank keinen Wert für die Margenrückerstattung genannt haben, lassen Sie das Feld bitte einfach leer. Der Interhyp-Rechner geht dann von einem Durchschnittswert von 0,15% aus.
Bei Festschreibung Ihres laufenden Darlehens hat Ihr Kreditgeber Ihr Darlehen "refinanziert" - sich das Geld sozusagen für die Laufzeit Ihrer Finanzierung auf dem Kapitalmarkt eingekauft. In dem Moment, in dem Sie Ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen, legt die Bank dieses Geld für den Rest der Laufzeit wieder an. Für die Wiederanlage dieser Mittel haben die Banken durch das jüngste BGH-Urteil eine eindeutige Vorgabe - zum Nutzen der Kunden: Der so genannte Wiederanlagezins, zu dem Ihr zurückgezahltes Darlehen wieder angelegt wird, muss sich am Satz für Pfandbriefe orientieren - und darf nicht auf den (niedrigeren) Konditionen für Bundesanleihen, Pex- oder DGZF-Renditen basieren. Die jeweils gültigen Zinssätze für den Zeitraum 1955 bis heute finden Sie in der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank. Hier wählen Sie in der Zeitreihen-Datenbank unter Kapitalmarkt die Rubrik Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten und weiter unter Umlaufrenditen nach Restlaufzeit bitte die Zeitreihe entsprechend der Restlaufzeit Ihres Darlehens vom geplanten Ablösungszeitpunkt bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Sollzinsbindung aus.
Durch die vorzeitige Ablösung Ihres Darlehens erspart sich Ihr Kreditgeber Aufwand für die Verwaltung Ihres Kredites. Diese so genannten Verwaltungskosten sollten Ihnen dementsprechend erstattet werden. Sie liegen in der Regel bei rund 100 Euro pro Jahr. Geben Sie hier bitte die Summe ein, die Sie von Ihrer Bank erstattet bekommen. Falls Sie diese nicht genannt bekommen haben, ist im Interhyp-Rechner ein Standardwert von 100 Euro eingestellt.
Für die Abwicklung der vorzeitigen Ablösung Ihres Darlehens erhebt Ihr Kreditgeber eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Diese liegt im Branchendurchschnitt bei 75 bis 150 Euro. Geben Sie hier bitte die einmalige Bearbeitungsgebühr ein, die die Bank für die vorzeitige Tilgung von Ihnen verlangt. Sollten Sie keinen konkreten Wert von Ihrer Bank genannt bekommen haben, geben Sie bitte 100 Euro ein.