Notar- & Grundbuchrechner
Angaben zum Rechtsgeschäft
Vorhaben * Hilfe
Nachfolgend finden Sie eine kurze Erläuterung der verschiedenen Geschäftsarten, für die Sie mit Hilfe unseres Rechners die anfallenden Notar- und Grundbuchkosten kalkulieren können:

Kauf:
Mit Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, der Verkäufer zur Übergabe der Immobilie. Im Falle eines Grundstückskaufs ist der Vertrag notariell zu beurkunden, wodurch Notargebühren anfallen. Der Übergang des Eigentums am Grundstück bzw. an der Immobilie ist jedoch mit Unterzeichnung des Kaufvertrages noch nicht vollzogen. Dazu ist die Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch erforderlich.

Grundschuldbestellung:
Eine Grundschuldbestellung ist eine notarielle Urkunde, mit der ein Eigentümer seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) erklärt. Diese ist verbunden mit dem Antrag, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Beim Erwerb einer Immobilie, die durch eine Grundschuld abgesichert werden soll, fallen folglich die Geschäftsarten Kauf und Grundschuldbestellung zusammen.

Abtretung:
Eine Forderung kann von einem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen Gläubiger auf diesen übertragen (abgetreten) werden. Diese Form der Abtretung kommt häufig bei Anschlussfinanzierungen vor, wenn ein Darlehensnehmer nach Abschluss der Sollzinsbindung zu einer neuen Bank wechselt und die bestehende Grundschuld als Sicherheit an die neue Bank abgetreten wird. Die Kosten für die Abtretung einer Grundschuld sind deutlich niedriger als für eine Löschung und Neueintragung.

Löschung:
Ist ein Darlehen vollständig getilgt, können Sie eine eingetragene Grundschuld wieder löschen lassen.
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Über den Notar- und Grundbuchkostenrechner:
Dieser Onlinerechner hilft Immobilienkäufern und Bauherren, die Nebenkosten des Erwerbs zuverlässig zu ermitteln. So können Sie einfach berechnen, in welcher Höhe Kosten beim Grundbuchamt und Notar anfallen, wenn es um eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung bzw. Löschung eines Grundbucheintrags geht.