Angaben zu Ihrer Situation
 
 
Einnahmen
Bitte geben Sie hier Ihr regelmäßiges Einkommen nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben ein.
Diese Information entnehmen Sie Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung.

Sollte Ihr Nettogehalt schwanken, so bilden Sie bitte bei monatlichen Angaben einen Durchschnittswert aus den letzten 6 Monaten.
 
Bitte tragen Sie hier die durchschnittlichen Einkünfte aus Tantiemen bzw. Bonuszahlungen ein. Wenn Sie monatliche Angaben machen, geben Sie bitte den Durchschnitt der letzen 6 Monate an.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Kreditinstitute Tantiemen bzw. Bonuszahlungen nur dann anrechnen, wenn sie nachweislich über mehrere Jahre hinweg ausgezahlt wurden.
 
Bitte tragen Sie hier Ihr Durchschnittseinkommen aus selbstständiger Arbeit nach Steuern ein.

Wenn Sie monatliche Beträge angeben, berechnen Sie bitte den Durchschnitt der letzten 6 Monate.
 
Bitte tragen Sie hier, falls vorhanden, die durchschnittlichen Einkünfte aus Renten ein.
Bitte geben Sie hier Ihre Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Investmentfonds, Aktien etc.) an.
Bitte tragen Sie hier Ihre Einkünfte aus Geschäftsbeteiligungen ein.
Bitte tragen Sie hier die gesamten Einkünfte aus Unterhaltszahlungen ein.

Unterhaltseinkünfte sind z.B. Zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners für ein gemeinsames Kind.
 
Bitte tragen Sie hier Ihre monatlichen Mieteinnahmen aus weiterem Immobilienvermögen ein.

Diese werden - aufgrund der Bewirtschaftungskosten von Immobilien - von den Banken zu 80% angerechnet.
Hier geben Sie bitte an, ob Sie Anspruch auf Eigenheimzulage haben.
Als Bauherr oder Erwerber von selbst genutztem Wohneigentum, dessen Jahreseinkommen im Antragsjahr und im Vorjahr zusammen 70.000 Euro (bei Verheirateten 140.000 Euro, zuzüglich 30.000 Euro pro Kind) nicht überschreitet, haben Sie Anspruch auf Eigenheimzulage vom Staat.

Derzeit beträgt die Eigenheimzulage 1% der Anschaffungs- und Herstellkosten der Immobilie, maximal aber 1250 Euro pro Jahr zuzüglich 800 Euro pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.

Bitte beachten Sie:
Die Eigenheimzulage wird pro Person nur einmal im Leben gewährt. Ehepaare oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen können demnach zweimal auf die Förderung zurückgreifen, jedoch nicht beim gleichen Objekt. Die Abschaffung der Eigenheimzulage wurde von der Bundesregierung zum 01.01.2006 beschlossen.
 
Bitte geben Sie hier alle regelmäßigen Einnahmen an, die Sie eventuell zusätzlich beziehen und die Sie oben noch nicht angegeben haben.
Ausgaben
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bitte tragen Sie hier Ihre Aufwendungen für Lebensversicherung und Rentenversicherung ein.
Bitte tragen Sie hier nur den eigenen Anteil (d.h. ohne Arbeitgeberanteil) an der privaten Krankenversicherung ein.
 
 
Bitte tragen Sie hier Ihre gesamten Ausgaben für gesetzliche Unterhaltszahlungen ein.

Unter Unterhaltszahlungen fallen z.B. regelmäßige Zahlungen für ein nicht bei Ihnen lebendes Kind.
 
 
Zu den monatlichen Bewirtschaftungskosten zählen die Grundsteuer, Versicherungen für die Immobilie, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Instandhaltungsrücklagen. Die Bank berechnet hierfür in der Regel eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Zu den monatlichen Bewirtschaftungskosten zählen die Grundsteuer, Versicherungen für die Immobilie, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Instandhaltungsrücklagen. Die Bank berechnet hierfür in der Regel eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.