Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Erbbaurecht ist insbesondere für Familien eine kostengünstige Alternative zum Grundstückkauf. Das Baudarlehen muss dabei jedoch anders als üblich geplant werden.
Wer als Häuslebauer sein Grundstück nicht kauft, sondern über ein Erbbaurecht nutzt, muss beim Baudarlehen anders planen als beim herkömmlichen Bauen auf dem eigenen Grundstück. Zunächst zur Funktionsweise: Das Erbbaurecht ist ein langfristiger Pachtvertrag, der meist 99 Jahre lang läuft und danach verlängert werden kann. Damit wird das eigene Haus sozusagen auf dem gemieteten Grundstück errichtet. Falls der Vertrag am Ende der Laufzeit nicht verlängert wird, fällt zwar das Grundstück an den Eigentümer zurück. Dieser muss jedoch vom Pächter dann auch das Haus erwerben, wobei dieser eine angemessene Vergütung für den Gebäudewert erhalten muss.
Der Pächter zahlt dem Eigentümer einen so genannten Erbbauzins, der von vornherein vertraglich festgelegt wird. Häufig ist der Erbbauzins niedriger als der Zins für ein Baudarlehen, so dass die Finanzierungskosten geringer sind als beim Kauf. Zuweilen gibt es zusätzliche Vergünstigungen für Familien mit Kindern. Anbieter von Erbbaurechten sind zumeist Kommunen oder Kirchen.
Baudarlehen und Erbbaurecht
Beim Kauf einer Wohnung im Erbbaurecht ist der Kaufpreis in der Regel niedriger, so dass die Summe für das Baudarlehen sinkt. Allerdings kommt zur eigentlichen Kreditrate noch der Erbbauzins hinzu, den der Bauherr an den Grundstückseigentümer zahlt. Bei ihrer Finanzierungsplanung sollten Häuslebauer überdies berücksichtigen, dass der Erbbauzins oftmals eine Anpassungsklausel enthält und analog zum Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes steigen kann. Eine weitere Besonderheit tritt dann zutage, wenn die letzte Kreditrate an die Bank bezahlt ist dann nämlich läuft der Erbbauzins trotzdem weiter. Für Bauherren ist es somit ratsam, die Alternative von Kauf und Erbbaurecht auf lange Sicht durchzurechnen und zu ermitteln, welche der beiden Varianten auf die kommenden Jahrzehnte betrachtet günstiger ist.
Wichtig ist zudem, dass nicht jede Bank ein solches Darlehen finanziert und die Banken bei Kauf im Erbbaurecht an die Vergabe des Darlehens oft bestimmte Bedingungen stellen, unter anderem an die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages.
Tipp: Ob und unter welchen Bedingungen ein Darlehensgeber einen Kredit bei Kauf in Kombination mit Erbbaurecht vergibt, können die Baufinanzierungsexperten von Interhyp ermitteln sie helfen dabei, das Baudarlehen optimal zu gestalten. Im Rahmen einer kostenlosen Beratung kann der Finanzierungsspezialist unter Berücksichtigung des Erbbauzinses das günstigste Darlehensmodell herausfiltern.
Redaktion: Britta Barlage
Interhyp AG, 13.06.2013