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Baukindergeld: Antrag bei der KfW nun möglich

Das Baukindergeld kann ab 18. September 2018 beantragt werden. Die staatliche Förderbank KfW und das zuständige Ministerium haben die Rahmenbedingungen geklärt.

Publiziert am 14.09.2018
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Das Baukindergeld kann ab 18. September beantragt werden. Die staatliche Förderbank KfW und das zuständige Ministerium haben die Rahmenbedingungen geklärt.
Ab dem 18. September können Familien das Baukindergeld beantragen.

Ab dem 18. September können Familien das Baukindergeld beantragen.

(München, 14.09.2018) Das Baukindergeld hat die Koalition beschlossen, jetzt kann es auch beantragt werden. Die KfW-Förderbank und das Bundesbauministerium haben die Rahmenbedingungen festgelegt. Der Antrag ist über die KfW möglich.

Das Baukindergeld soll Familien und Alleinerziehenden den Erwerb eines Eigenheims erleichtern. Familien mit einem oder mehreren Kindern können es beantragen. Voraussetzung ist, dass die Familie ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht überschreitet. Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Es wird erst nach dem Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt.

Für jedes Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine Familie mit drei förderfähigen Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro vom Fiskus erhalten.

Das Baukindergeld kann sich praktisch für alle Familien lohnen, die nach dem 31.12.2017 ein Eigenheim gekauft haben oder den Erwerb planen. Die jährliche Förderung von 1.200 Euro pro Kind kann über zehn Jahre hinweg beispielsweise als Sondertilgung eingesetzt werden, sodass zur eigentlichen Zulage noch die eingesparten Finanzierungszinsen als finanzieller Vorteil hinzukommen.

Interhyp hat weitere Informationen zum Baukindergeld zusammengestellt.


Redaktion: Britta Barlage

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