20 Jahre Zinsbindung auf KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ ab dem 1. März 2024

20 Jahre Zinsbindung auf KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ ab dem 1. März 2024

Publiziert am 08.02.2024

KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ fördert den Neubau und Ersterwerb von selbst genutzten, klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen. Als Ersterwerb gelten dabei Kaufverträge, die bis zu einem Jahr nach Fertigstellung und Bauabnahme der Immobilie abgeschlossen werden. Unter den Begriff „klimafreundlich“ fallen Häuser, die nach dem Effizienzhausstandard EH40 erbaut werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Wohngebäude, die mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Als Höchstbeträge gelten: bei Familien mit ein bis zwei Kindern 170.000 Euro und bei Familien mit drei bis vier Kindern 200.000 Euro. Bei Familien mit fünf oder mehr Kindern ist der Förderhöchstbetrag von 220.000 Euro erreicht.
Ein höheres Kreditvolumen steht zur Verfügung, wenn Familien nach den Vorgaben des Nachhaltigkeitslabels QNG bauen. Die Grenzen sind in diesem Fall: bei ein bis zwei Kindern 220.000 Euro, bei drei bis vier Kindern 250.000 Euro und ab fünf Kindern 270.000 Euro.

Definition der Zinshöhe

Die gewährte Zinshöhe im Rahmen der KfW-Förderung orientiert sich am Kapitalmarkt. Familien, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen, erhalten ihren konkreten, deutlich vergünstigten Zinssatz am Tag der Zusage. Dieser gilt dann für die gesamte Zinsbindungsfrist.

Positiver Effekt

Für Familien ist die Verlängerung der Zinsbindung von zehn auf zwanzig Jahre sehr positiv, da sie eine lange Planbarkeit mit stabilen Zinsen ermöglicht. Leist- und Machbarkeit eines eigenen Zuhauses für die ganze Familie werden dadurch deutlich erhöht.

Plus: neues Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Im Sommer 2024 soll ein weiteres Förderprogramm für Familien aufgelegt werden, das den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien unterstützt. Genaue Details der Förderung sind derzeit noch nicht bekannt. Klar ist bisher, dass das zinsgünstige Darlehen an eine energetische Sanierung geknüpft ist: Die Förderung unterstützt den Kauf von Bestandsimmobilien, die den Vorgaben des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) entsprechend saniert werden.

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