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Eine Familie ist im Garten und topft Pflanzen um. Bei ihrer Immobilie steht bald die Anschlussfinanzierung im Raum.
Bester Baufinanzierer Siegel
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Forward-Darlehen: So sichern Sie sich günstige Zinsen

Nutzen Sie das Forward-Darlehen als smarte Sicherheit, mit der Sie die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung bis zu 66 Monate im Voraus festschreiben.
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Das Wichtigste auf einen Blick

Wer?

Ein Forward-Darlehen ist für Sie interessant, wenn Sie gerade mitten in der Erstfinanzierung Ihrer Immobilie stecken und Ihre darauffolgende Anschlussfinanzierung planen.

Wann?

Mit einem Forward-Darlehen können Sie ab 66 Monate im Voraus die Konditionen Ihrer Anschlussfinanzierung festschreiben.

Wie?

Wir vergleichen für Sie die Angebote und finden die tagesaktuell bestmöglichen Konditionen. Durch den Abschluss eines Forward-Darlehens sichern Sie sich diese bereits heute für Ihre zukünftige Anschlussfinanzierung.

Warum?

Sie genießen langfristige Planungssicherheit und können Ihre Finanzen für die nächsten Jahre kalkulieren – unabhängig von den Entwicklungen am Markt.

Zinsen im Blick behalten und für die Zukunft sichern

Steht die Anschlussfinanzierung bevor, lautet eine der wichtigsten Fragen „Wie werden sich die Zinsen bis dahin entwickeln?“. Informieren Sie sich mit unserem Zins-Chart zur Entwicklung der Bauzinsen von der Vergangenheit bis heute.

Zeitraum im Rückblick

Sollzinsbindung

Mit einem Forward-Darlehen können Sie jetzt die aktuellen Konditionen bis zu 66 Monate im Voraus festschreiben. Der Darlehensgeber erhebt dafür einen Zinsaufschlag – und Sie genießen ein wertvolles Stück Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Unsere Interhyp-Finanzierungsberaterinnen und -berater unterstützen Sie dabei, die Zinsentwicklungen einzuordnen und das passende Angebot auszuwählen.

Tipp: Mit unserem Zins-Radar behalten Sie alle Entwicklungen im Blick. Einfach abonnieren und den aktuellen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung regelmäßig per E-Mail erhalten. Zum Zins-Radar

Die Vor- und Nachteile

Ein Forward-Darlehen bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Dabei spielen aktuelle Entwicklungen an den Finanzmärkten eine Rolle, aber auch individuelle Entscheidungen hinsichtlich Sicherheit und Flexibilität:

Sicherung der Zinsen von heute für morgen
Deutliche Kostenersparnis bei der Anschlussfinanzierung im Fall steigender Zinsen am Markt
Langfristige Planungssicherheit durch frühzeitige Festlegung
Keine Bereitstellungszinsen während der Forward-Phase
Forward-Aufschlag auf Zinssatz
Erhöhte Kosten bei der Anschlussfinanzierung im Fall sinkender Zinsen am Markt
Geringere Flexibilität durch eingeschränkte Anpassungsmöglichkeiten
Ob sich ein Forward-Darlehen in der aktuellen Marktlage lohnt und ob es für Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal ist, analysieren unsere Expertinnen und Experten gemeinsam mit Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch. Termin vereinbaren

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Das Foto zeigt ein Sparschwein das auf Dokumenten steht.
Mit dem Forward-Darlehen schreiben Sie den Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung bereits vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer Erstfinanzierung fest. Steigen die Zinsen in der Zwischenzeit, können Sie sich über eine deutliche Ersparnis bei Ihrer Anschlussfinanzierung freuen. Sinken die Zinsen allerdings, profitieren Sie nicht davon. Für Ihre Anschlussfinanzierung gilt der im Forward-Darlehen vereinbarte Zinssatz.
Ein Forward-Darlehen lohnt sich also immer dann, wenn die Zinsen gerade niedrig sind und tendenziell mit steigenden Zinsen zu rechnen ist. Sichere Prognosen gibt es allerdings nicht – denn selbst wenn die wirtschaftliche Lage gerade eindeutig in eine Richtung zeigt, können unvorhergesehene Ereignisse den Markt jederzeit beeinflussen.

Trotz dieses Risikos ist das Forward-Darlehen sehr beliebt für mehr Planungssicherheit. Durch das Festschreiben der Zinsen können Sie schon heute Ihre Finanzen von morgen planen und sorgenfrei in die Zukunft blicken. Häufig wird zum Beispiel der Zeitpunkt für ein Forward-Darlehen als ideal empfunden, an dem die aktuellen Zinsen günstigere oder gleichbleibende Ratenzahlungen wie bei der Erstfinanzierung ermöglichen.

Rechenbeispiel Forward-Darlehen

Schwankende Zinsen beeinflussen die Kosten Ihrer Baufinanzierung maßgeblich. Einen ersten Anhaltspunkt liefert unser Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Marktzins von 3,5 % ist ein Forward-Darlehen zu einem Zinssatz von 4,0 % erhältlich. Steigt der Marktzins für die Anschlussfinanzierung bis zum Ende der Zinsbindung auf 6,0 %, ist folgende Ersparnis mit einem Forward-Darlehen möglich:

 Forward-DarlehenAnschlussfinanzierung
Kreditsumme150.000 Euro150.000 Euro
Sollzins4,0 %6,0 %
Zinsbindung15 Jahre15 Jahre
TilgungVolltilgungVolltilgung
Restschuld0 Euro0 Euro
Monatliche Rate1.125 Euro1.281 Euro
Zinsen48.708,93 Euro76.156,24 Euro

Die Berechnung zeigt, wie steigende Zinsen die Kosten für die Anschlussfinanzierung beeinflussen: Im Beispiel fallen während der Laufzeit der Finanzierung rund 27.400 Euro zusätzlich für Zinskosten an. Das Forward-Darlehen bringt im Vergleich dazu eine deutliche Ersparnis und der geringe Aufschlag auf den Zinssatz fällt kaum ins Gewicht.

Sie möchten Ihre Anschlussfinanzierung mit aktuellen Forward-Darlehensangeboten berechnen? Hier geht´s zum Forward-Darlehen Rechner

So ist der Ablauf

Wenn Sie sich nach persönlichen Überlegungen und einer kompetenten, eingehenden Beratung für ein Forward-Darlehen für Ihre Anschlussfinanzierung entschieden haben, erfolgt der weitere Ablauf in wenigen Schritten:
Ein Mann lässt sich von einer Finanzierungsberaterin zum Forward-Darlehen beraten.
1. Sie wählen das Forward-Darlehens-Angebot eines Darlehensgebers aus und vereinbaren bereits heute den festen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung.
2. Nach Einreichung und Prüfung aller notwendigen Unterlagen unterzeichnen Sie den Vertrag und schaffen damit ein schönes Stück Planungssicherheit für Ihre finanzielle Zukunft.
3. Pünktlich zum Auslauf Ihrer Sollzinsbindung wird das Forward-Darlehen ausgezahlt und löst Ihre aktuelle Finanzierung ab.
4. Die neue Sollzinsbindung für das Forward-Darlehen und die monatliche Ratenzahlung beginnen ebenfalls erst zum Auszahlungstermin (Ausnahme: das unechte Forward-Darlehen, siehe unter „Wissenswertes“).

Bereit für den ersten Schritt?

Forward-Darlehen mit Interhyp

Ein Sparschwein und Taschenrechner symbolisierten Konditionen für die Baufinanzierung.

Beste Konditionen

Durch den Vergleich von mehr als 500 Darlehensgebern sichern Sie sich die besten Konditionen für Ihr Forward-Darlehen.

Ein Mann und eine Frau befinden sich gerade in einem Beratungsgespräch.

Schritt-für-Schritt-Begleitung

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir genau den Finanzierungsplan, der optimal zu Ihrer Zukunftsplanung passt.

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Ohne Extrakosten

Sie werden bei uns unverbindlich, kompetent und zuverlässig beraten. Und das ganz ohne Extrakosten für Sie.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Forward-Darlehen - einfach erklärt?
Ein Forward-Darlehen ist eine Finanzierungsoption, die es Ihnen ermöglicht, sich schon heute für zukünftige Kreditbedingungen festzulegen. Es ist besonders relevant, wenn Sie planen, in naher Zukunft eine Anschlussfinanzierung für Ihre bestehende Baufinanzierung abzuschließen.
Im Allgemeinen funktioniert ein Forward-Darlehen folgendermaßen: Wenn Sie bereits eine laufende Baufinanzierung haben, können Sie ein Forward-Darlehen abschließen, um sich die aktuellen Zinsen für einen späteren Zeitpunkt zu sichern. Sie vereinbaren mit dem Darlehensgeber bereits heute einen Zinssatz und eine Zinsbindungsfrist für die zukünftige Anschlussfinanzierung.
Der Vorteil eines Forward-Darlehens besteht darin, dass Sie sich gegen mögliche Zinserhöhungen absichern können. Wenn die Zinsen steigen, sind Sie weiterhin zu dem vereinbarten Zinssatz für die Dauer der Zinsbindung geschützt. Dies ermöglicht Ihnen eine gewisse Planungssicherheit.
Ist ein Forward-Darlehen zurzeit sinnvoll?
Die Frage, ob ein Forward-Darlehen zurzeit für Sie sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Um eine eindeutige Entscheidung zu treffen, sollten Sie sowohl persönliche Faktoren wie das individuelle Sicherheitsbedürfnis hinterfragen, als auch wirtschaftliche Aspekte wie die Zinsentwicklung gut kennen:
Zinsentwicklung
Behalten Sie die Entwicklung der Bauzinsen im Blick und stellen Sie sich die Frage: Welches Zinsniveau erwarten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Anschlussfinanzierung? Vergleichen Sie die aktuellen Zinssätze mit denen Ihres bestehenden Darlehens. Sind die Zinsen auf einem ähnlichen oder niedrigeren Niveau wie bei Ihrer Erstfinanzierung, kann dies der ideale Zeitpunkt sein, um die Konditionen mit einem Forward-Darlehen für Ihre Anschlussfinanzierung festzuschreiben.
Kosten
Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich bis zu 66 Monate im Voraus die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung. Als Ausgleich für die Zinssicherheit über einen längeren Zeitraum erhebt der Darlehensgeber einen Forward-Aufschlag in Höhe von etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat.
Planungssicherheit
Wenn Sie gerne langfristig planen und sich Sicherheit für Ihre finanzielle Zukunft wünschen, kann ein Forward-Darlehen die optimale Lösung für Ihre Anschlussfinanzierung sein. Damit wissen Sie genau, was Sie in Zukunft erwartet – auch wenn sich die Zinsen am Markt in der Zwischenzeit verändern.
Flexibilität
Ein Forward-Darlehen bindet Sie langfristig an die vereinbarten Konditionen. Wenn sich persönliche oder finanzielle Umstände ändern, kann das Darlehen in der Regel nicht angepasst werden.
Wie berrechnet sich ein Forward-Darlehen?
Die Berechnung eines Forward-Darlehens hängt von mehreren Faktoren ab:
  • Aktueller Zinssatz: Der aktuelle Zinssatz zum Zeitpunkt des Abschlusses des Forward-Darlehens ist der Ausgangspunkt für die Berechnung. Dieser Zinssatz wird für die zukünftige Darlehensphase festgeschrieben.
  • Forward-Aufschlag: Für die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft erheben die meisten Darlehensgeber einen sogenannten Forward-Aufschlag. Dieser Aufschlag wird auf den aktuellen Zinssatz addiert und ist in der Regel abhängig von der Länge der Forward-Periode (die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und dem Beginn der Auszahlungsphase). Je länger die Forward-Periode, desto höher ist in der Regel der Forward-Aufschlag.
  • Darlehensbetrag und Laufzeit: Wie bei jedem Darlehen beeinflussen auch der Darlehensbetrag und die Laufzeit die monatlichen Zahlungen und die Gesamtkosten des Darlehens. Ein höherer Darlehensbetrag oder eine längere Laufzeit führen zu höheren Gesamtkosten.
Zusammengefasst berechnet sich ein Forward-Darlehen also aus dem aktuellen Zinssatz plus dem Forward-Aufschlag, multipliziert mit dem Darlehensbetrag und der Laufzeit. Es ist wichtig zu beachten, dass während der Forward-Periode in der Regel keine Zahlungen fällig werden. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt erst mit dem Beginn der Auszahlungsphase.
Kann man ein Forward-Darlehen kündigen?
Grundsätzlich ist der Vertrag über ein Forward-Darlehen stets verbindlich. Tritt beispielsweise der Fall ein, dass die Zinsen während des Forward-Zeitraums sinken anstatt steigen, können Sie das Forward-Darlehen nicht einfach kündigen und eine neue Anschlussfinanzierung zum tagesaktuell günstigeren Zinssatz abschließen.
Die Kündigung des Forward-Darlehens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel:
Kündigung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Innerhalb der Widerrufsfrist ist die Kündigung eines Forward Darlehens kostenfrei möglich. Diese Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss durch Ihre Unterschrift und beträgt 14 Tage. Ist die Vertragsklausel zum Widerruf nichtig, tritt die 14-tägige Frist nicht in Kraft und der Vertrag kann auch Jahre später widerrufen werden. Es ist allerdings anzumerken, dass die meisten Darlehensgeber diese Klausel mittlerweile korrekt und gesetzeskonform einfügen.
Kündigung nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit
Wenn die Zinsbindungsfrist Ihres Forward-Darlehens länger als 10 Jahre läuft, können Sie eventuell das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB in Anspruch nehmen und nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kostenfrei kündigen. Beachten Sie dabei die Vorgaben in Ihrem Finanzierungsvertrag und von Seiten Ihres Darlehensgebers.
Bei Fragen zum Thema Forward-Darlehen und möglichen Kündigungswünschen, empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch. Im Termin sehen wir uns Ihre Wünsche sowie vorliegende Verträge an und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Termin vereinbaren
Was kostet ein Forward-Darlehen pro Monat?
Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich bis zu 66 Monate im Voraus die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung. Dafür erhebt der Darlehensgeber einen Forward-Aufschlag in Höhe von etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat, in dem er das Darlehen für Sie reserviert. Einige Darlehensgeber bieten einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten an, für den noch kein Aufschlag fällig wird.
Den Forward-Aufschlag bezahlen Sie noch nicht während der Forward-Phase, in der das Darlehen zins- und gebührenfrei für Sie bereitgestellt wird, sondern erst mit Beginn der Ratenzahlungen Ihrer Anschlussfinanzierung. Die monatliche Rate setzt sich dann also wie bei Ihrer Erstfinanzierung aus Zinszahlung und Tilgung zusammen.
Wie verdient Interhyp Geld?
Interhyp arbeitet mit Darlehensgebern zusammen und beschleunigt Finanzierungsprozesse, indem beispielsweise Beratungsleistungen oder Unterlagenprüfungen übernommen werden. Wenn Sie als Kundin oder Kunde eine Baufinanzierung abschließen, erhält Interhyp eine Vermittlungsprovision vom Darlehensgeber.
Ist Interhyp ein Darlehensgeber?
Nein, Interhyp ist selbst kein Darlehensgeber. Wir vergleichen Konditionen von Darlehensgebern, um das für Sie passende Angebot zu finden. Welches Angebot am besten zu Ihnen passt, kann von mehreren Faktoren abhängen: beispielsweise vom Zins, von einem möglichen Tilgungssatzwechsel von Sondertilgungsoptionen oder von der Laufzeit eines Kredits. Als Spezialist für die private Baufinanzierung bieten wir Ihnen Zugang zu den Finanzierungsangeboten einer Vielzahl von Darlehensgebern, also von Privatbanken, Sparkassen, Volksbanken und Genossenschaftsbanken sowie Versicherungen. Wir beraten Sie umfassend und nehmen Ihnen vor allem die Mühe ab, jedes Angebot einzeln einzuholen. Unsere über 20-jährige Erfahrung und über eine Million Kundinnen und Kunden sprechen für sich.
Ihre Frage war nicht dabei? Vielleicht finden Sie auf unserer Hilfeseite eine Antwort.
Wir sind aber auch persönlich für Sie da und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein. Jetzt Kontakt aufnehmen

Wie können wir helfen?

Das Icon zeigt einen Kalender und Münzen und steht symbolisch für Anschlussfinanzierung.

Anschlussfinanzierung
auf einen Blick

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Konditionen selbst
berechnen

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Ausgiebig und unverbindlich
beraten lassen

Wissenswertes zum Thema Forward-Darlehen

Rund um das Thema Forward-Darlehen gibt es einige Details, die gut zu wissen sind: Was ist beispielsweise das echte Forward-Darlehen und was das unechte? Und was bedeutet es eigentlich, den Darlehensgeber zu wechseln?

Echtes und unechtes Forward-Darlehen

Beim Forward-Darlehen wird häufig vom „echten“ und vom „unechten“ gesprochen. So unterscheiden sich die beiden Varianten:

  • Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung zwar erst in der Zukunft, die Konditionen werden aber bereits jetzt fixiert. Für jeden Monat bis zur Auszahlung wird ein Zinsaufschlag fällig. Dieser variiert je nach Darlehensgeber und liegt meist bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten. Für die ersten sechs bis zwölf Monate wird häufig kein Forward-Aufschlag berechnet.
  • Beim unechten Forward-Darlehen beginnt die neue Zinsbindung sofort mit Vertragsabschluss, die Auszahlung erfolgt aber erst zum Auslauf der bestehenden Finanzierung. Die Zeit bis zum Ablösetermin wird mit einer sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit überbrückt.

Der wesentliche Unterschied ist also der Beginn der Zinsbindungsfrist. Durch den sofortigen Start beim unechten Forward-Darlehen können die Zinsen weniger lang gesichert werden als beim echten – dafür entfallen die Kosten des Forward-Aufschlags. Da das Forward-Darlehen ein Zinssicherungsinstrument für mehr Planungssicherheit in der Zukunft ist, empfehlen wir in der Regel das echte Forward-Darlehen, weil Sie damit die Zinsen über einen möglichst langen Zeitraum festschreiben.

Der Forward-Aufschlag

Das Foto zeigt Geldscheine, die symbolisch für das Forward-Darlehen stehen.
Steigen die Zinsen für Annuitätendarlehen nach Abschluss des Forward-Darlehens an, verliert der Darlehensgeber Zinseinnahmen. Aus diesem Grund erhebt er für jeden Monat, in dem das Forward-Darlehen gebühren- und zinsfrei bereitgestellt wird, einen Aufschlag. Dieser liegt in der Regel bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat. Für die ersten sechs bis zwölf Monate wird häufig kein Forward-Aufschlag berechnet. Als Faustregel gilt deshalb: Je länger die vereinbarte Forward-Phase, desto höher der Zinsaufschlag. Der Forward-Aufschlag hängt dabei auch stets von der aktuellen Marktlage und Marktstimmung ab.

Kündigung eines Forward-Darlehens

Der Vertrag über ein Forward-Darlehen ist stets verbindlich. Kommt es während der Wartezeit zu gravierenden Veränderungen am Zinsmarkt oder in der Lebens- und Einkommenssituation, kann das vereinbarte Forward-Darlehen nicht mehr so gut passen wie ursprünglich geplant. In dieser Situation bestehen leider kaum Möglichkeiten, den Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen oder auszulösen. Falls das Darlehen bei Fälligkeit nicht angenommen wird, steht dem Darlehensgeber die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung zu. Diese ist in der Regel so hoch, dass es sich nicht lohnt, die Finanzierung zu wechseln.

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Die Nichtabnahmeentschädigung berechnet sich aus der Differenz zwischen den entgangenen Zinszahlungen und dem möglichen Zinsertrag bei Anlage der Kreditsumme in Hypothekenpfandbriefen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2000 entschieden, dass die hypothetische Annahme der Anlage ausreichend ist. Der Darlehensgeber ist nicht verpflichtet, das Geld tatsächlich in Hypothekenpfandbriefen anzulegen (BGH, Urteil vom 07. November 2000, Az. XI ZR 27/00). Von der ermittelten Schadenssumme werden die durch die Nichtabnahme entfallenden Verwaltungs- und Risikokosten abgezogen. Dazu zieht der Darlehensgeber das individuelle Risiko eines Zahlungsausfalls heran und bewertet jeden Einzelfall individuell. Auch die Möglichkeit der Kündigung nach 10 Jahren Laufzeit fließt in die Berechnungen mit ein.
Eine Möglichkeit, den Darlehensvertrag zurückzuweisen, bieten Fehler im Vertragswerk. Der beste Ansatzpunkt hierfür war in der Vergangenheit häufig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Im Vertrag über die Anschlussfinanzierung ist der Darlehensgeber dazu verpflichtet, Kreditnehmende in stark vorgegebener Form über die Rechte zum Widerruf aufzuklären. Generell haben Verbraucher bei einem Kreditvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist die Vertragsklausel zum Widerruf nichtig, tritt die 14-tägige Frist nicht in Kraft und der Vertrag kann auch Jahre später widerrufen werden.
Es ist allerdings anzumerken, dass die meisten Darlehensgeber diese Klausel mittlerweile korrekt und gesetzeskonform einfügen.
Kreditnehmende können ihre Baufinanzierung grundsätzlich nach 10 Jahren Laufzeit kündigen. Das gilt auch, wenn die Zinsbindung für einen deutlich längeren Zeitraum vertraglich vereinbart wurde. Gesetzlich festgelegt ist dies in § 489, Abs. 1, Nr. 2 BGB, die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Für die Anschlussfinanzierung per Forward-Darlehen ergibt sich wegen der Forward-Phase eine Besonderheit. Es ist zwischen Verträgen, bei denen die Anschlussfinanzierung beim selben Darlehensgeber wie die Erstfinanzierung abgeschlossen worden ist, und Neuverträgen zu unterscheiden:
  • Forward-Darlehen als Verlängerung beim bestehenden Darlehensgeber: Im Fall einer sogenannten Prolongation nach Ablauf der Zinsbindung, beginnt beim Forward-Darlehen die Frist von 10 Jahren bis zur Möglichkeit der ordentlichen Kündigung bereits bei Unterzeichnung des Vertrags. Die Forward-Phase zählt in diesem Fall mit.
  • Forward-Darlehen bei einem neuen Darlehensgeber: In diesem Fall beginnt die Frist von 10 Jahren erst mit der Auszahlung des Darlehensbetrags, die Forward-Phase fließt nicht in die Fristberechnung mit ein. Diese Entscheidung zur ordentlichen Kündigungsmöglichkeit von Forward-Darlehen hat das Landgericht Bochum im Jahr 2015 gefällt (Az. I-1 O 68/15).

Der Ursprung des Forward-Darlehen

Die Idee des Forward-Darlehens zur Anschlussfinanzierung existiert bereits seit mehreren Jahrzehnten. Zunächst war die Darlehensform allerdings nur für kommunale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften erhältlich. Seit Ende der neunziger Jahre haben die Darlehensgeber ihr Angebot an Forward-Darlehen auch mehr und mehr für private Baufinanzierende geöffnet. Seitdem können auch Sie die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung im Voraus festlegen.

Darlehensgeberwechsel und Grundschuld

Wie funktioniert eine Grundschuldabtretung? Die Grafik erklärt´s. Sie möchten bei Ihrer Anschlussfinanzierung einen Bankenwechsel vornehmen? Dann ist die Grundschuldabtretung relevant für Sie. Dabei erteilen Sie als Kundin beziehungsweise Kunde eine Ablösevollmacht an die neue Bank. Die alte Bank gibt dann eine Bankauskunft über die Höhe der noch offenen Restschuld. Die neue Bank zahlt, nach Sicherheitenfreigabe der Grundschuld der alten Bank, die abzulösenden Summen an die alte Bank. Der Vorteil hierbei: Sie müssen nicht extra nochmal zum Notar. Die Banken regeln das untereinander und Sie erhalten am Ende eine Rechnung, was Sie bezahlen müssen.
Um die passende Anschlussfinanzierung zu finden, ist die Höhe des Finanzierungsbedarfs ein entscheidendes Kriterium. Diese berechnet sich aus der Restdarlehenssumme nach dem Ende der Zinsbindung abzüglich möglicher Sondertilgungen. Hinzu kommen eventuelle Kosten für Modernisierungen oder frei verfügbares Kapital, das Sie im Rahmen der Anschlussfinanzierung mitbeantragen möchten. Generell können Sie Ihre Anschlussfinanzierung als Prolongation bei Ihrem bisherigen Darlehensgeber abschließen oder den Darlehensgeber wechseln.
Bei der Prolongation muss der aktuelle Darlehensgeber die Finanzierung meist nicht neu prüfen. Das Einreichen geforderter Dokumente entfällt, ebenso mögliche Kosten für die Änderung der Grundschuld. Allerdings bietet Ihr Darlehensgeber die Anschlussfinanzierung zu seinen Konditionen an – möglicherweise gibt es bei anderen Darlehensgebern deutlich günstigere Angebote. Ein Vergleich lohnt sich also in jedem Fall.
Bei der Umschuldung und dem Wechsel des Darlehensgebers wählen Sie gezielt die günstigsten Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Ihrer Erstfinanzierung ist der Wechsel ohne weiteres möglich. Für den neuen Finanzierungsantrag ist es notwendig, alle Unterlagen zusammenzustellen und einzureichen. Zudem muss die Grundschuld in der Grundbucheintragung geändert werden. Dafür werden in der Regel Gebühren in Höhe einiger hundert Euro fällig. Manche Darlehensgeber übernehmen im Rahmen der Neukundengewinnung die Kosten für die Änderung.

Tipp

Das Icon zeigt eine hell leuchtende Glühbirne und symobilisiert eine Idee oder einen Tipp.
Können durch einen Darlehensgeberwechsel Zinskosten in deutlicher Höhe eingespart werden, lohnt sich die geringe Gebühr für die Änderung des Grundbucheintrags in jedem Fall.

Bereitstellungszinsfreie Zeit

Wenn Ihre Sollzinsbindung bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate endet, kann es sich für Sie lohnen, die heutigen Zinssätze zu sichern und langfristig zu planen – in der bereitstellungszinsfreien Zeit des neuen Darlehens sogar ohne Zinsaufschläge. Sowohl beim Zeitraum als auch bei der Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es große Unterschiede: Während einige Darlehensgeber bereits nach zwei Monaten Bereitstellungszinsen verlangen, bieten andere eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu zwölf Monaten. Die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert in etwa 3 % pro Jahr (d.h. 0,25 % pro Monat).

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