Das Wichtigste auf einen Blick
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Zinsen im Blick behalten und für die Zukunft sichern
Die Darstellung der Zinsentwicklung basiert auf den Zinssätzen der Konditionsangebote, die von unseren Produktpartnern über die Interhyp AG im ausgewählten Zeitraum im Rahmen einer Vermittlung eines Darlehensvertrages angeboten wurden. Trotz ausgewählter Sorgfalt kann die Interhyp AG für die vorliegende Darstellung keinerlei Haftung übernehmen. Die aktuellen Zinssätze für Ihre individuelle Baufinanzierung erfahren Sie bei Ihrem Finanzierungsberater oder Ihrer Finanzierungsberaterin.
Mit einem Forward-Darlehen können Sie jetzt die aktuellen Konditionen bis zu 66 Monate im Voraus festschreiben. Der Darlehensgeber erhebt dafür einen Zinsaufschlag – und Sie genießen ein wertvolles Stück Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Unsere Interhyp-Finanzierungsberaterinnen und -berater unterstützen Sie dabei, die Zinsentwicklungen einzuordnen und das passende Angebot auszuwählen.
Die Vor- und Nachteile
Ein Forward-Darlehen bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Dabei spielen aktuelle Entwicklungen an den Finanzmärkten eine Rolle, aber auch individuelle Entscheidungen hinsichtlich Sicherheit und Flexibilität:
Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?
Trotz dieses Risikos ist das Forward-Darlehen sehr beliebt für mehr Planungssicherheit. Durch das Festschreiben der Zinsen können Sie schon heute Ihre Finanzen von morgen planen und sorgenfrei in die Zukunft blicken. Häufig wird zum Beispiel der Zeitpunkt für ein Forward-Darlehen als ideal empfunden, an dem die aktuellen Zinsen günstigere oder gleichbleibende Ratenzahlungen wie bei der Erstfinanzierung ermöglichen.
Rechenbeispiel Forward-Darlehen
Schwankende Zinsen beeinflussen die Kosten Ihrer Baufinanzierung maßgeblich. Einen ersten Anhaltspunkt liefert unser Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Marktzins von 3,5 % ist ein Forward-Darlehen zu einem Zinssatz von 4,0 % erhältlich. Steigt der Marktzins für die Anschlussfinanzierung bis zum Ende der Zinsbindung auf 6,0 %, ist folgende Ersparnis mit einem Forward-Darlehen möglich:
Forward-Darlehen | Anschlussfinanzierung | |
Kreditsumme | 150.000 Euro | 150.000 Euro |
Sollzins | 4,0 % | 6,0 % |
Zinsbindung | 15 Jahre | 15 Jahre |
Tilgung | Volltilgung | Volltilgung |
Restschuld | 0 Euro | 0 Euro |
Monatliche Rate | 1.125 Euro | 1.281 Euro |
Zinsen | 48.708,93 Euro | 76.156,24 Euro |
Die Berechnung zeigt, wie steigende Zinsen die Kosten für die Anschlussfinanzierung beeinflussen: Im Beispiel fallen während der Laufzeit der Finanzierung rund 27.400 Euro zusätzlich für Zinskosten an. Das Forward-Darlehen bringt im Vergleich dazu eine deutliche Ersparnis und der geringe Aufschlag auf den Zinssatz fällt kaum ins Gewicht.
So ist der Ablauf
Bereit für den ersten Schritt?
Forward-Darlehen mit Interhyp
Beste Konditionen
Durch den Vergleich von mehr als 500 Darlehensgebern sichern Sie sich die besten Konditionen für Ihr Forward-Darlehen.
Schritt-für-Schritt-Begleitung
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir genau den Finanzierungsplan, der optimal zu Ihrer Zukunftsplanung passt.
Ohne Extrakosten
Sie werden bei uns unverbindlich, kompetent und zuverlässig beraten. Und das ganz ohne Extrakosten für Sie.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Forward-Darlehen - einfach erklärt?
Ist ein Forward-Darlehen zurzeit sinnvoll?
Wie berrechnet sich ein Forward-Darlehen?
- Aktueller Zinssatz: Der aktuelle Zinssatz zum Zeitpunkt des Abschlusses des Forward-Darlehens ist der Ausgangspunkt für die Berechnung. Dieser Zinssatz wird für die zukünftige Darlehensphase festgeschrieben.
- Forward-Aufschlag: Für die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft erheben die meisten Darlehensgeber einen sogenannten Forward-Aufschlag. Dieser Aufschlag wird auf den aktuellen Zinssatz addiert und ist in der Regel abhängig von der Länge der Forward-Periode (die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und dem Beginn der Auszahlungsphase). Je länger die Forward-Periode, desto höher ist in der Regel der Forward-Aufschlag.
- Darlehensbetrag und Laufzeit: Wie bei jedem Darlehen beeinflussen auch der Darlehensbetrag und die Laufzeit die monatlichen Zahlungen und die Gesamtkosten des Darlehens. Ein höherer Darlehensbetrag oder eine längere Laufzeit führen zu höheren Gesamtkosten.
Kann man ein Forward-Darlehen kündigen?
Was kostet ein Forward-Darlehen pro Monat?
Wie verdient Interhyp Geld?
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Wir sind aber auch persönlich für Sie da und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein. Jetzt Kontakt aufnehmen
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Wissenswertes zum Thema Forward-Darlehen
Rund um das Thema Forward-Darlehen gibt es einige Details, die gut zu wissen sind: Was ist beispielsweise das echte Forward-Darlehen und was das unechte? Und was bedeutet es eigentlich, den Darlehensgeber zu wechseln?
Echtes und unechtes Forward-Darlehen
Beim Forward-Darlehen wird häufig vom „echten“ und vom „unechten“ gesprochen. So unterscheiden sich die beiden Varianten:
- Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung zwar erst in der Zukunft, die Konditionen werden aber bereits jetzt fixiert. Für jeden Monat bis zur Auszahlung wird ein Zinsaufschlag fällig. Dieser variiert je nach Darlehensgeber und liegt meist bei 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten. Für die ersten sechs bis zwölf Monate wird häufig kein Forward-Aufschlag berechnet.
- Beim unechten Forward-Darlehen beginnt die neue Zinsbindung sofort mit Vertragsabschluss, die Auszahlung erfolgt aber erst zum Auslauf der bestehenden Finanzierung. Die Zeit bis zum Ablösetermin wird mit einer sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit überbrückt.
Der wesentliche Unterschied ist also der Beginn der Zinsbindungsfrist. Durch den sofortigen Start beim unechten Forward-Darlehen können die Zinsen weniger lang gesichert werden als beim echten – dafür entfallen die Kosten des Forward-Aufschlags. Da das Forward-Darlehen ein Zinssicherungsinstrument für mehr Planungssicherheit in der Zukunft ist, empfehlen wir in der Regel das echte Forward-Darlehen, weil Sie damit die Zinsen über einen möglichst langen Zeitraum festschreiben.
Der Forward-Aufschlag
Kündigung eines Forward-Darlehens
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Es ist allerdings anzumerken, dass die meisten Darlehensgeber diese Klausel mittlerweile korrekt und gesetzeskonform einfügen.
- Forward-Darlehen als Verlängerung beim bestehenden Darlehensgeber: Im Fall einer sogenannten Prolongation nach Ablauf der Zinsbindung, beginnt beim Forward-Darlehen die Frist von 10 Jahren bis zur Möglichkeit der ordentlichen Kündigung bereits bei Unterzeichnung des Vertrags. Die Forward-Phase zählt in diesem Fall mit.
- Forward-Darlehen bei einem neuen Darlehensgeber: In diesem Fall beginnt die Frist von 10 Jahren erst mit der Auszahlung des Darlehensbetrags, die Forward-Phase fließt nicht in die Fristberechnung mit ein. Diese Entscheidung zur ordentlichen Kündigungsmöglichkeit von Forward-Darlehen hat das Landgericht Bochum im Jahr 2015 gefällt (Az. I-1 O 68/15).
Der Ursprung des Forward-Darlehen
Die Idee des Forward-Darlehens zur Anschlussfinanzierung existiert bereits seit mehreren Jahrzehnten. Zunächst war die Darlehensform allerdings nur für kommunale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften erhältlich. Seit Ende der neunziger Jahre haben die Darlehensgeber ihr Angebot an Forward-Darlehen auch mehr und mehr für private Baufinanzierende geöffnet. Seitdem können auch Sie die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung im Voraus festlegen.